Am 24.02.2023 informiert der GKV Spitzenverband, dass nach Genehmigung durch das BMG am 22.02.2023 die „Richtlinien des GKV-Spitzenverbandes nach § 84 Absatz 7 SGB XI zum Nachweisverfahren über die bei der Pflegevergütung zu Grunde gelegte Bezahlung von Beschäftigten in Pflegeeinrichtungen (Nachweis-Richtlinien vom 07.11.2022) veröffentlich wird und damit in Kraft getreten ist (vgl. auch Anhörungsverfahren bzw. Fachgruppe seit Oktober 2022)
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Downloads für Mitglieder: 2023 02 24 Richtlinien nach § 84 Abs 7 SGB XI genehmigt Abgleich Richtlinien § 84 Absatz 7 vom 19 10 2022 mit 24 02 2023 |