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GVWG Tariftreue - Nachweis-Richtlinien nach § 84 Abs. 7 SGB XI in Kraft getreten (24.02.2023)

Am 24.02.2023 informiert der GKV Spitzenverband, dass nach Genehmigung durch das BMG am 22.02.2023 die „Richtlinien des GKV-Spitzenverbandes nach § 84 Absatz 7 SGB XI zum Nachweisverfahren über die bei der Pflegevergütung zu Grunde gelegte Bezahlung von Beschäftigten in Pflegeeinrichtungen (Nachweis-Richtlinien vom 07.11.2022) veröffentlich wird und damit in Kraft getreten ist (vgl. auch Anhörungsverfahren bzw. Fachgruppe seit Oktober 2022)

 

 

Verknüpfte Artikel:

 

GVWG Tarife – Entwurf GKV-Richtlinien nach § 84 Abs. 7 SGB XI zum Nachweisverfahren über die Bezahlung von Beschäftigten in Pflegeeinrichtungen (Nachweis-Richtlinien; Stand 11/2022)

GVWG Tariftreue - FAQ zur Umsetzung der Zulassungs-Richtlinien nach § 72 Absatz 3c SGB XI und der Pflegevergütungs-Richtlinien nach § 82c Absatz 4 SGB XI (20.01.2023)

GVWG Tariftreue - Hier BMG Antwort zur richtigen Berechnung des einrichtungsindividuellen Entgeltniveaus (RüE - Gewichtung nach VZÄ)

GVWG Tariftreue - Änderung der gemäß § 82c Abs. 5 SGB XI veröffentlichten Länderübersicht (Wegfall Feiertagszuschlag ohne Freizeitausgleich)

Downloads für Mitglieder:

2023 02 24 Richtlinien nach § 84 Abs 7 SGB XI genehmigt

Abgleich Richtlinien § 84 Absatz 7 vom 19 10 2022 mit 24 02 2023

 

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