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Bundesgesundheitsminister Spahn legt Eckpunkte zur nächsten großen Pflegereform 2021 vor

Der Gesamtverband informiert: Bundesgesundheitsminister Jens Spahn hat das beigefügte Eckpunktepapier zur nächsten großen Pflegereform 2021 in der vergangenen Woche für eine erste Beratung in die Koalition eingebracht. Bei dem Papier handelt es sich nicht um einen in der Regierung abgestimmten Vorschlag. Bereits im Oktober 2020 sind aus dem BMG Informationen zur kommenden Pflegereform veröffentlicht worden, die sich insbesondere auf die Begrenzung der pflegebedingten Eigenanteile auf 700 € in vollstationären Pflegeeinrichtungen bezogen haben. Der Paritätische hatte darauf am 05. Oktober 2020 mit einer Pressemitteilung reagiert und die Spahn-Pläne als Schritt in die richtige Richtung bewertet.

Immerhin werde durch einen Deckel sichergestellt, dass die Finanzierung künftiger Verbesserungen, wie höhere Löhne, bessere Arbeitsbedingungen und mehr Personal nicht zu Lasten der Pflegebedürftigen geht. Aus Sicht des Verbandes müsste der Eigenanteil jedoch deutlicher begrenzt werden, um Pflegebedürftige wirksam vor Armut zu schützen - zumal für die Betroffenen ja auch noch zusätzliche Kosten für Unterkunft und Verpflegung anfallen und auch noch die Investitionskosten auf die Pflegebedürftigen umgelegt werden. Der Paritätische fordert, dass der Eigenanteil bei den pflegebedingten Kosten übergangsweise bei 15 Prozent gedeckelt wird (und zwar ambulant und stationär) und dass perspektivisch der Ausbau der Pflegeversicherung zu einer einheitlichen solidarischen Vollkaskoversicherung erfolgen solle.

Die Eckpunkte enthalten nun auch Vorschläge zur Bezuschussung der Investitionskosten im Heimbereich. Auch hierbei bleibt der ambulante Bereich außen vor. Für diesen sind andere Vorschläge enthalten. So solle u.a. eine deutliche Leistungsanhebung erfolgen und Leistungen flexibler kombiniert werden können. Bei der Beschränkung der Kombination von ambulanter Sachleistungen und Tagespflege in bestimmten WG-Versorgungssettings sowie bei der Nutzbarmachung von Sachleistungen für andere nicht zugelassene Anbieter, fühlen wir uns allerdings an ältere Reformen, wie z.B. das Pflege-Neuausrichtungsgesetz (PNG) erinnert.

Neben weiteren interessanten und notwendigen Vorschlägen sind auch eher gruselig anmutende Vorstöße zur Verstetigung und zum Ausbau des Pflege-Vorsorgefonds enthalten.

Weitere Informationen u.a.: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/presse/interviews/interviews/bams-041020.html

 

Verknüpfte Artikel:

Eigenanteil in der Pflege: Paritätischer begrüßt Spahn-Pläne als Schritt in die richtige Richtung ...

Downloads für Mitglieder:

20 1104 BMG Eckpunktepapier Pflegereform

 

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