Die Stellungnahme des Paritätischen Gesamtverbandes zur Öffentlichen Anhörung zum Gesundheitsversorgungs- und Pflegeverbesserungs-Gesetz (GPVG) am 16. November 2020. Ergänzt sind Änderungsanträge zum GPVG.
Der Paritätische begrüßt das Vorhaben, bis zum Jahresende 2020 noch wichtige Rechtsänderungen auf den Weg zu bringen, deren Ziel es ist, die gesundheitliche und pflegerische Versorgung zeitnah und nachhaltig zu verbessern.
Mit dem Pflegehilfskraftstellenprogramm (Finanzierung von 20.000 zusätzlichen Stellen) wird u.a. ein erster wichtiger Schritt hin zur Umsetzung des Personalbemessungsinstruments nach § 113c SGB XI im vollstationären Pflegebereich in Angriff genommen. Nachdem im Referentenentwurf dieser Schritt aufgrund der alleinigen Qualifizierungsstrategie von Pflegehilfskräften mit Basiskursen o.Ä. (QN 2) noch unter seinen Möglichkeiten blieb, schießt nun allerdings die alleinige Qualifizierungsstrategie von 1- u. 2- jährig nach Landesrecht ausgebildeten Pflegehilfskräften (QN 3) über das Ziel hinaus.
Aus unserer Sicht müssen hier stärker die derzeitigen knappen Kapazitäten für diese Pflegehilfskraftausbildungen berücksichtigt werden. Es muss für einen längeren Zeitraum beides möglich sein, nämlich über das Pflegehilfskraftstellenprogramm Personal einzustellen, welches sowohl nach QN 2 als auch QN 3 qualifiziert wird.
Begrüßt werden insbesondere auch die Regelungen zur pandemiebedingten Anpassung von Vergütungsvereinbarungen der Vorsorge- und Rehabiliationseinrichtungen.
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