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Begutachtungsrichtlinien in aktualisierter Fassung. Gemeinsames Rundschreiben überarbeitet.

FG stat.Pflege; ält. Menschen; Koordinierungsstellen.

Gemeinsames Rundschreiben zu leistungsrechtlichen Vorschriften modifiziert Aussagen zu Vorrang/Nachrang bei Abrechnungen der Leistungen der Tagespflege und Sachleistung !

FG stat.Pflege; ält. Menschen; Koordinierungsstellen.

 

Der Paritätische Gesamtverband informiert über die aktualisierten Pflegebedürftigkeitsrichtlinien und über die überarbeitete Fassung des Gemeinsamen Rundschreibens des GKV-Spitzenverbandes und der Verbände der Pflegekassen auf Bundesebene zu den leistungsrechtlichen Vorschriften des Pflege-Versicherungsgesetzes.
Dabei wird knapp auf die jeweiligen Veränderungen Bezug genommen. Im Hinblick auf die Vorfelddiskussionen zum Abrechnungsverfahren bei Inanspruchnahme von Tagespflege und ambulanter Sachleistung ist festzuhalten, dass das Rundschreiben den Vorrang der ambulanten Abrechnung bestätigt, mit folgender ausdrücklicher Einschränkung: "...,sofern der Pflegebedürftige im Rahmen seines Selbstbestimmungsrechts § 2 SGB XI keine andere Reihenfolge bestimmt hat." - damit bleibt die freie Entscheidung über den Schwerpunktansatz der Versorgung beim Pflegebedürftigen. Der Abrechnungsvorrang folgt dieser Entscheidungsvorgabe. Es bleibt abzuwarten, wie diese Verfahren in der Praxis sich entwickelt. Der Textauszug zu § 41 SGB XI wird in tagespflege-berlin.de zur allgemeinen Kenntnisnahme hinterlegt.

verknüpfte Artikel:


 

Downloads:

pdf Pflege VG - Gemeinsames Rundschreiben zu den leistungsrechtlichen Vorschriften vom 01. 07. 2008

 

pdf Begutachtungsrichtlinien - BRi vom 08. 06. 2009 - 174 Seiten

 

pdf P GV zu Begutachtungs-Richtlinien (BR)...

 

Downloads für Mitglieder:


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