FG StatPflegVers (261), FG ÄM
Der Paritätische Gesamtverband bezieht sich auf vorgelagerte Information und informiert über das Gesetzgebungsverfahren: Sehr geehrte Damen und Herren,
mit Rundschreiben vom 14. und 17.05.2009 informierten wir Sie über den Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD zur geplanten Regelung des Assistenzpflegebedarfs im Krankenhaus, der Stärkung der Palliativmedizin und der Anpassung des SGB IX an das SGB III im Bereich der Teilhabe am Arbeitsleben (16/12855) sowie den Änderungsantrag zur Unterbringung von Kindern mit geistiger und/oder körperlicher Behinderung in Pflegefamilien (Ausschussdrucksache 16(14)0538). Am 19.06.2009 hat der Bundestag das Gesetz verabschiedet. Der Bundesrat hat dem Gesetz am 10.07.2009 zugestimmt. Bei den Regelungen zum Assistenzpflegebedarf bleibt es bei dem bereits im Entwurf vorgesehenen eingeschränkten Personenkreis. Mit dem Verweis auf zu hohe Kosten gilt die geplante Regelung zur Assistenz bei Krankenhausaufenthalt lediglich für Assistenten, die über das Arbeitgebermodell beschäftigt sind und nur für vorübergehende Krankenhausaufenthalte. Die Leistungen der Eingliederungshilfe sollen künftig auch für die Betreuung behinderter Kinder und Jugendlicher in einer Pflegefamilie gewährt werden. Darüber hinaus wurde klargestellt, dass die Regelung zum notwendigen Lebensunterhalt auch bei Aufnahme körperlich und geistig behinderter Kinder und Jugendlicher in einer Pflegefamilie gilt (§ 28 SGB XII). Die Palliativmedizin wird als Pflichtlehr- und Prüfungsfach im Rahmen des Medizinstudiums in die Approbationsordnung für Ärzte aufgenommen.
Mit freundlichen Grüßen Claudia Zinke Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband |
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Assistenzpflegebedarf im Krankenhaus... Gesetz verabschiedet
- Kategorie: P7a Gesetze / Verordnungen Pflege
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