Die "Verordnung zur Änderung der Pflegestatistik-Verordnung" vom 19. Juli 2013 ist am 27. Juli 2013 in Kraft getreten (Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt) Im Rahmen des Pflege-Neuausrichtungsgesetzes wurde § 109 Abs. 1 SGB XI "Pflegestatistiken" geändert. So sollen in der Pflegestatistik in Zukunft auch das Geburtsjahr der in der Pflege Beschäftigten, die Art der Ausbildung und das Ausbildungsjahr der Auszubildenden und Umschüler sowie die Zahl der Personen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz dargelegt werden. |
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