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Bundestag hat Schiedsstelle für Pflege-Transparenzvereinbarungen beschlossen

FG StatPflegVers (209)

 

Der Paritätische Gesamtverband meldet einen weiteren „legislativen Schritt" zur Institutionalisierung einer Schiedsstelle für PTV:


Sehr geehrte Damen und Herren,

sollten sich die Vereinbarungspartner nicht über die Ausgestaltung der Pflege-Transparenzvereinbarungen einigen, wird zukünftig die Schiedsstelle über die Vereinbarungsinhalte entscheiden. Der Bundestag hat am 09.06.2011 in zweiter und dritter Lesung ohne weitere Debatte die Schiedsstelle für die Pflege-Transparenzvereinbarungen beschlossen.

Nach der gesetzlichen Regelung können alle an den Verhandlungen der Pflege-Transparenzvereibarungen Beteiligten die Schiedsstelle anrufen, sollte nicht innerhalb von sechs Monaten - zunächst sah der Gesetzesentwurf drei Monate vor - sich nicht einvernehmlich einigen können. Sofern der Spitzenverband Bund der Pflegekassen und die Mehrheit der beteiligten Verbände der Pflegeeinrichtungen die Schiedsstelle einvernehmlich anrufen, kann die Schiedsstelle auch vor Ablauf dieser Frist angerufen werden. Die Schiedsstelle soll jeweils innerhalb von drei Monaten eine Entscheidung treffen.

Das Gesetz sieht darüber hinaus die Einbeziehung des Prüfdienstes der privaten Krankenversicherung in die Qualitätsprüfungen der Pflegeeinrichtungen vor. Das Nähere hierzu - wie auch die Veröffentlichung von Ergebnissen der Qualitätsprüfungen durch den Verband der privaten Krankenversicherung e. V. - haben der Spitzenverband Bund der Pflegekassen und der Verband der privaten Krankenversicherung e. V. bis zum 31.10.2011 zu vereinbaren. Weiterhin sollen auf Initiative des Bundesrates zukünftig die Gehälter der Geschäftsführer der Medizinischen Dienste und deren Stellvertreter jährlich im Bundesanzeiger veröffentlicht werden (s. hierzu Ergänzungen in den §§ 279 Absatz 4 und 282 Absatz 3 SGB V).

Das Gesetz geht nunmehr nochmals in den Bundesrat, ist aber nicht zustimmungspflichtig, so dass davon auszugehen ist, dass das Gesetz in der ersten Hälfte im Juli 2011 im Bundesanzeiger veröffentlicht wird.

Mit freundlichen Grüßen

Ute Zentgraff
Referentin für Altenhilfe und Pflege
__________________________________
Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband
- Gesamtverband e.V.

 

verknüpfte Artikel:


Gesetzentwurf zur Änderung des SGB XI für die Schiedsstelle PTV

 

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