Stellungnahme des Paritätischen zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Regelung der betreuungsrechtlichen Einwilligung in eine ärztliche Zwangsmaßnahme Der Paritätische Gesamtverband hat eine Stellungnahme zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Regelung der betreuungsrechtlichen Einwilligung in eine ärztliche Zwangsmaßnahme vom 7. November 2012 erarbeitet. Eine medizinische Zwangsbehandlung gegen den natürlichen Willen ist ein schwerer Eingriff in das Selbstbestimmungsrecht. Der Paritätische lehnt aufgrund der Grundrechtsrelevanz das geplante parlamentarische Schnellverfahren ohne eine ausführliche Diskussion mit den Betroffenen und ihren Interessenverbänden grundsätzlich ab. Die Nichteinbeziehung der Betroffenen und ihrer Interessenverbände verstößt aus Sicht des Paritätischen gegen Art. 4 Abs. 3 UN-Behindertenrechtskonvention. Der Paritätische Gesamtverband fordert ein ordentliches Gesetzgebungsverfahren unter Beteiligung und Anhörung der Betroffenen und ihrer Interessenverbände. Werner Hesse Geschäftsführer Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband - Gesamtverband e.V. |
verknüpfte Artikel: Schreiben P GV zum Gesetzgebungsverfahren zur ärztlichen Zwangsbehandlung
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