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Newsletter Berliner Sozialrecht Nr. 12/2012 – Prüfberichte der Heimaufsicht; Regelbedarfe 2013

Wegen der Informationsfülle wird anstatt des auszugsweisen Hinweises auf einige Regelungen der Text des Newsletters im Folgenden wiedergegeben.

Das Abonnement selbst zu beziehen, bleibt als Empfehlung bestehen:

Sehr geehrte Nutzerin, sehr geehrter Nutzer
der Vorschriftensammlung zum Berliner Sozialrecht,

in der Vorschriftensammlung finden Sie folgende Aktualisierungen:

1) Veröffentlichung von Prüfberichten der Heimaufsicht nach dem Wohnteilhabegesetz (WTG) seit dem 01.10.2012
Die Aufsichtsbehörde nach dem Wohnteilhabegesetz (Heimaufsicht beim Landesamt für Gesundheit und Soziales) hatte im Einvernehmen mit der Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales zum 01.07.2012 Prüfrichtlinien zum Wohnteilhabegesetz und den dazu gehörenden Verordnungen eingeführt. Die WTG-Prüfrichtlinien enthalten neben den Kriterien für Prüfungen in betreuten gemeinschaftlichen Wohnformen und für das Verfahren zur Durchführung der Prüfungen auch Kriterien und Muster für die Erstellung und Veröffentlichung von Prüfberichten. Die Heimaufsicht veröffentlicht seit dem 01.10.2012 auf ihrer Internetseite Prüfberichte über die von ihr durchgeführten Prüfungen und die von den Leistungserbringern gegebenenfalls verfassten Gegendarstellungen.

2) Bekanntmachung der Neufassung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes vom 08. Oktober 2012 start=//*%5B@attr_id=%27bgbl112s2126.pdf%27%5D" target=_blank>(BGBl. I S. 2126)(Externer Link)

3) Veröffentlichung der Verordnung zur Bestimmung des für die Fortschreibung der Regelbedarfsstufen nach § 28a des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch maßgeblichen Vomhundertsatzes sowie zur Ergänzung der Anlage zu § 28 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch für das Jahr 2013 (Regelbedarfsstufen-Fortschreibungsverordnung 2013 - RBSFV 2013) vom 18. Oktober 2012 start=//*%5B@attr_id=%27bgbl112s2173.pdf%27%5D" target=_blank>(BGBl. I S. 2173)(Externer Link)

4) Bekanntmachung über die Höhe der Regelbedarfe nach § 20 Absatz 5 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch für die Zeit ab 01. Januar 2013 vom 18. Oktober 2012 start=//*%5B@attr_id=%27bgbl112s2175.pdf%27%5D" target=_blank>(BGBl. I S. 2175)(Externer Link)

5) Änderung des Vierten und Fünften Buches Sozialgesetzbuch mit Artikel 12a und 12b des Zweiten Gesetzes zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften start=//*%5B@attr_id=%27bgbl112s2192.pdf%27%5D" target=_blank>(BGBl. I S. 2192)(Externer Link)

6) Das Gesetz zur Neuausrichtung der Pflegeversicherung (Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz - PNG) vom 23. Oktober 2012 start=//*%5B@attr_id=%27bgbl112s2246.pdf%27%5D" target=_blank>(BGBl. I S. 2246)(Externer Link) tritt am 30. Oktober 2012 in Kraft.

7) Auf der Grundlage der Regelbedarfsstufen-Fortschreibungsverordnung 2013 vom 18.10.2012 start=//*%5B@attr_id=%27bgbl112s2173.pdf%27%5D" target=_blank>(BGBl. I Seite 2173)(Externer Link) waren die Regelsätze nebst Bestandteilen für Verkehrsdienstleistungen, die Barbeträge, die Mehrbedarfszuschläge und die Belastungsgrenze ab dem 01.01.2013 mit dem neugefassten Rundschreiben I Nr. 13/2011 bekannt zu geben.Ferner hat auf der Grundlage des Urteils des Bundessozialgerichts vom 24.11.2011 - B 14 AS 151/10 R(Externer Link) - eine Kürzung der Kosten der Unterkunft um den im Regelsatz enthaltenen Anteil für Haushaltsenergie nicht mehr zu erfolgen. Regelungen zur Kürzung des Regelsatzes um den im Regelsatz enthaltenen Anteil an Haushaltsenergie nach § 27a Abs. 4 Satz 1 SGB XII wurden aufgenommen.Die Änderungen können Sie im Archiv nachvollziehen.

8) Die Ausführungsvorschriften über Bestattungskosten nach § 74 SGB XII sind zum 27.09.2012 unter Beachtung neuerer Rechtsprechung neu gefasst worden und treten zum 01.11.2012 in Kraft.Die Änderungen können Sie im Archiv nachvollziehen.

Unter "Aktuelles" können Sie sich jederzeit über die Änderungen in der Vorschriftensammlung informieren.

Mit freundlichen Grüßen
Die Online-Redaktion

Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales
II SL 11 / II SL 13

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