FG StatPflegVers (289)
Sehr geehrte Damen und Herren,
die AKTION PSYCHISCH KRANKE und das Institut für Menschenrechte bitten uns um Mitarbeit, die im Rahmen der Umsetzung der Behindertenrechtskonvention von besonderer Bedeutung ist. Nach dem Bundeswahlgesetz sind BürgerInnen dann vom Wahlrecht ausgeschlossen, wenn für sie eine nicht nur vorübergehende Betreuung zur Besorgung aller Angelegenheiten gerichtlich bestellt wurde (§ 13 Bundeswahlgesetz). Das Berliner Wahlgesetz enthält in seinem § 2 eine identische Formulierung. Anlässlich der anstehenden Berliner Wahlen haben Recherchen ergeben, dass nicht bekannt ist, in welchem Ausmaß Menschen mit seelischen Behinderungen auf dieser Rechtsgrundlage vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. Deshalb haben wir uns entschlossen, die APK im Rahmen einer Blitzumfrage zu unterstützen, um so zumindest plausible Hochrechnungen vornehmen zu können. Dieser Mail liegt ein Fragebogen in zweifacher Version bei: Bitte verteilen Sie die Fragebögen an Ihre Einrichtungen/Projekte, damit sie dort vor Ort ausgefüllt und zu uns gesendet werden können. Falls Ihnen die Fragstellungen klar sind, Sie keine weiteren Probleme haben, können Sie sofort mit der Weiterleitung bzw. Ausfüllen beginnen, ansonsten können Sie am nächsten Fachgruppentermin am 18. August gern Fragen stellen. Bis dahin Mit freundlichen Grüßen
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Umfrage zum Wahlrecht von Menschen mit seelischen Behinderungen
- Kategorie: P6b Arbeitshilfen Alter&Pflege
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