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GVWG / Tariftreue - vdek Analyse zur Eigenbeteiligung in stationärer Pflege Stand Januar 2023

Der Verband der Ersatzkassen hat am 19.01.2023 eine Auswertung der Eigenbeteiligung in stationärer Pflege veröffentlicht.

 

Aus der Pressemitteilung:

Steigende Lebensmittelkosten und vor allem die seit 01.09.2022 geltende Tarifpflicht schlagen sich deutlich auf die Eigenbeteiligung der Pflegebedürftigen in den stationären Pflegeeinrichtungen nieder. So sind die Kosten, die Pflegebedürftige für die pflegerische Versorgung, Unterkunft und Verpflegung im Pflegeheim aufbringen mussten, im Zeitraum vom 01.01.2022 bis 01.01.2023 erneut stark angestiegen. Das zeigt eine aktuelle Auswertung des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek).

Für Pflegebedürftige, die bis zu zwölf Monaten im Pflegeheim versorgt wurden, stiegen die Kosten auf durchschnittlich 2.411 Euro im Monat, das sind 278 Euro mehr als im Vorjahr. Pflegebedürftige, die länger als zwölf Monate im Heim verbringen, mussten durchschnittlich 2.183 Euro im Monat (plus 232 Euro) zuzahlen. Wer mehr als zwei Jahre im Pflegeheim verbrachte, musste 1.955 Euro monatlich (plus 186 Euro) aufbringen und Pflegebedürftige mit einer Aufenthaltsdauer über drei Jahre zahlten 1.671 Euro im Monat (plus 130 Euro). Der Hauptanstieg – plus 25 Prozent - ist bei den pflegerischen Kosten (EEE – Einrichtungseinheitlicher Eigenanteil) festzustellen. Und dies, obwohl die Pflegebedürftigen seit Anfang des Jahres 2022 durch eine gesetzliche Neuregelung deutlich entlastet werden. Seitdem beteiligen sich die Pflegekassen mit einem nach Aufenthaltsdauer gestaffelten Leistungszuschlag von fünf bis 70 Prozent an den Pflegekosten. Sie stellten hierfür in 2022 eine Gesamtsumme in Höhe von rund 3,4 Milliarden Euro zur Verfügung – im laufenden Jahr werden es sogar deutlich über 4 Milliarden Euro sein. Aber auch für Unterkunft und Verpflegung mussten Pflegebedürftige rund sieben Prozent mehr als im Vorjahr zahlen, was auf die deutlich gestiegenen Lebensmittelkosten zurückzuführen ist.

Tarifpflicht und Personalbemessung wichtig, müssen aber finanziert werden

Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des vdek, betont: „Erneut steigt die Belastung von Pflegebedürftigen und deren Angehörigen, die oft nicht wissen, wie sie die Kosten stemmen sollen.“ Dabei sei die Soziale Pflegeversicherung (SPV) mit dem Ziel gegründet worden, das Armutsrisiko zu vermeiden. Neue Belastungen kämen durch die Einführung eines bundesweit einheitlichen Personalbemessungsinstruments ab 01.07.2023 und weiter steigende Löhne hinzu: „Die Tarifbindung und das neue Personalbemessungsinstrument sind beide wichtige Instrumente, müssen aber auch finanziert werden“, so Elsner. Die Beitragszahlenden allein könnten das nicht stemmen.

Schlüssiges Gesamtkonzept für die Pflege notwendig

Elsner fordert daher eine „Pflegereform aus einem Guss“. Bis zum 01.07.2023 ist die Politik gefordert, das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Berücksichtigung der Kinderanzahl bei den Pflege-Beitragssätzen umsetzen. „Im dem Zuge sollte sie auch ein schlüssiges Gesamtkonzept zur Finanzierung der SPV mit fest verankerten und dynamisierten Steuerzuschüssen vorlegen. Und es braucht die Bereitschaft der Länder, die Investitionskosten zu übernehmen. Zudem sollte die private Pflegepflichtversicherung endlich an einem solidarischen Finanzausgleich der SPV beteiligt werden.“

Weitere Informationen: vdek - Verband der Ersatzkassen e. V.

 

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Downloads für Mitglieder:

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pdf 23 0119 grafiken eigenbeteiligung stationaere pflege 2023 und 2022 (260 KB)

 

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