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PrävG §20 SGB V - Landesrahmenvereinbarung Berlin zur Umsetzung der nationalen Präventionsstrategie (LRV Berlin)

 

Für Mitgliedsorganisationen ist nebenstehend die nun abgeschlossene Landesrahmenvereinbarung zur Umsetzung des Präventionsgesetzes in Berlin als Download hinterlegt. Entscheidungen über Gesundheitsförderung und Prävention erfolgen über ein Abstimmungsgremium, das mit der Landesgesundheitskonferez (LGK) vernetzt ist. In der Präambel wird insbesondere Bezug genommen auf die Landesprogramm „Gesunde Kita“ und „Gesunde Schule“.

 

 

Nachrichtlich: Pressemitteilung der Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung vom11.07.2018: “Senat schließt Rahmenvereinbarung mit Sozialkassen zur Gesundheitsförderung und Prävention“

Berlins Gesundheitssenatorin Dilek Kolat und die Sozialversicherungsträger in Berlin haben heute die Landesrahmenvereinbarung zur Umsetzung der nationalen Präventionsstrategie nach dem fünften Sozialgesetzbuch unterzeichnet. Der Vertrag regelt die enge Zusammenarbeit des Landes Berlin mit den Landesverbänden der Krankenkassen, den Renten- und Unfallversicherungsträgern sowie der Arbeitsagentur im Bereich der Gesundheitsförderung und Prävention.

Kolat: „Prävention ist ein fester Bestandteil des Gesundheitswesens. Es ist wichtig, dass Menschen durch ihr gesundheitsbewusstes Verhalten und ihren Lebensstil Krankheiten vermeiden, bevor sie entstehen. Jeder Euro, der in die Förderung der Gesundheit investiert wird, vermeidet um ein Vielfaches höhere Kosten bei der späteren Behandlung von Erkrankungen. Deshalb freue ich mich besonders, dass hier das Land Berlin, die Sozialversicherungsträger und die Arbeitsagentur an einem Strang ziehen. Unser Ziel ist eine konzertierte Aktion für mehr Gesundheit. Gemeinsam können wir viel erreichen. Dabei geht es mir darum, bestehende und geplante Maßnahmen gut aufeinander abzustimmen und zu einem großen Ganzen zusammenzufügen. Die Landesrahmenvereinbarung ist dafür die geeignete Plattform.“

Das Präventionsgesetz im fünften Sozialgesetzbuch verpflichtet vor allem die gesetzlichen Krankenversicherungen, pro Jahr mindestens rund 7,17 Euro pro Versichertem einzusetzen. Für Berlin bedeutet das bei etwa 3 Millionen GKV-Versicherten ein Fördervolumen für das Jahr 2017 in Höhe von über 20 Millionen Euro. Davon fließen pro Jahr 4,9 Millionen Euro in Gesundheitsförderung und Prävention in Lebenswelten (z. B. Kitas, Schulen, Nachbarschaft oder Pflegeeinrichtungen) und 6,3 Millionen in die betriebliche Gesundheitsförderung. Dazu kommen nochmals rund 9,2 Millionen Euro für die Förderung von Maßnahmen der individuellen Verhaltensprävention.

Die einzelnen Maßnahmen verantworten die Akteure selbst. Die Landesrahmenvereinbarung soll aber dafür sorgen, dass die einzelnen Akteure im Gesundheitswesen (insbesondere Krankenkassen, Renten- und Unfallversicherungsträger wie auch Senatsverwaltungen und Bezirke) sich gegenseitig besser über ihre jeweiligen Maßnahmen für Gesundheitsförderung und Prävention in Lebenswelten sowie der betrieblichen Gesundheitsförderung informieren und diese strategisch aufeinander abstimmen.

Insgesamt stehen also zurzeit in Berlin rund 20 Millionen Euro für Gesundheitsförderung und Prävention zur Verfügung. Über die Verwendung von rund 11 Millionen, also mehr als der Hälfte - wollen sich alle Akteure künftig besser abstimmen.

Das Land Berlin selbst gibt noch einmal rund zwei Millionen Euro für Primärprävention aus. Davon kommen rund 1,5 Millionen Euro aus dem Haushalt der Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung.
 

Verknüpfte Artikel:

 

LGK - Dokumentation der 14. Landesgesundheitskonferenz Berlin „Präventionsgesetz im Fokus – Gemeinsam für ein gesundes Berlin“ ...

PrävG - Nationale Präventionskonferenz verabschiedet Bundesrahmenempfehlungen - Leistungen zur Prävention in der stationären pflegerischen Versorgung ...  (2/2016)

Alsopfleg zum Stichwort Präventionsgesetz

Downloads:

 

Downloads für Mitglieder:

  pdf LRV BE Fassung 11 07 18 (367 KB)

 

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