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§ 125 SGB XI - Präsentation und Abschlussbericht der wissenschaftlichen Begleitforschung zum Modellprojekt Betreuungsdienste gem. § 125 SGB XI

 

Der GKV-Spitzenverband und das Bundesministerium für Gesundheit haben die Umsetzung des „Modellvorhabens zur Erprobung von Leistungen der häuslichen Betreuung durch Betreuungsdienste“ gemäß § 125 SGB XI von 2014 bis 2017 begleitet. Das Modellvorhaben endete am 31. Dezember 2017 (vgl. u.a. nebenstehend verlinkte Artikel).

Als Download ist der umfangreiche Abschlussbericht hinterlegt. Der Erfolg wird dort als sehr positiv dargestellt. Die geringe Beteiligung und vergleichende Operationalisierbarkeit der Untersuchung sollten jedoch bei der Interpretation stets berücksichtigt werden.

 

Aus der letzten Sitzung des Fachausschusses „Alter und Pflege“ des Deutschen Vereins am 7.8.2018 ist für Mitgliedsorganisationen ferner eine zusammenfassende Präsentation des GKV SV hinterlegt.

Zur Vollständigkeit wird die letzte und mittlerweile beim GKV SV nicht mehr verfügbare Übersicht der Betreuungsdienste nach § 125 SGB mit Stand August 2017 für Mitgliedsorganisationen im Alsopfleg archiviert.

 

 

Hintergrund GKV-SV: Pflegebedürftige konnten im Rahmen des Modellvorhabens – anders als zuvor - auch durch professionelle Betreuungsdienste und nicht ausschließlich durch zugelassene ambulante Pflegedienste versorgt werden. Im Rahmen eines Modellprojekts wurden Betroffene durch diese Dienste unterstützt, um beispielsweise ihren Tagesablauf zu organisieren oder soziale Kontakte zu pflegen. Dies erfolgte in Abgrenzung zu den heute ebenfalls möglichen niedrigschwelligen Betreuungsleistungen, die in der Regel durch ehrenamtlich tätige Personen erbracht werden. Bundesweit nahmen 40 Betreuungsdienste am Modellvorhaben teil. Eine große Zahl dieser Betreuungsdienste ist auch nach Abschluss des Modellvorhabens weiter aktiv. Ihre Zulassung zur Versorgung bleibt in einer befristeten Übergangsphase gültig. Diese Übergangsphase endet, wenn die Leistung in die Regelversorgung überführt wird bzw. spätestens am 31. Dezember 2019.

Das Modellvorhaben wurde durch die IGES Institut GmbH wissenschaftlich begleitet und evaluiert. Mit seinem Abschlussbericht legte das Institut eine umfassende Untersuchung zu den Wirkungen des Einsatzes von Betreuungsdiensten auf die pflegerische Versorgung vor. Insbesondere analysierte man Qualität, Wirtschaftlichkeit, Inhalt der erbrachten Leistungen und Akzeptanz bei den Pflegebedürftigen.

 

 

 

 

Verknüpfte Artikel:

 GKV-SV - Jahresbericht "Forschungsstelle Pflegeversicherung 2016-2017" (Förderung nach § 8 Abs. 3 SGB XI)

Interessenbekundungsverfahren zum Modellprogramm zur Weiterentwicklung neuer Wohnformen nach § 45 f SGB XI und Hinweis zum Modellvorhaben Betreuungsdienste nach § 125 SGB XI ...

Downloads:

  pdf 18 0328 GKV Pflege Modellvorhaben 125 SGBXI Abschlussbericht final 2018 (5.11 MB)

pdf 17 0800 Archiv Betreuungsdienste nach 125 SGB XI Stand 08 August 2017 (22 KB)

pdf 18 0807 DV GKV Präs Modellvorhaben nach §125 SGB XI final (1.02 MB)

Downloads für Mitglieder:

 

 

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