logo

SGB XI §115.3 - Vereinbarung zur Vergütungskürzung nach § 115 Abs. 3b SGB XI & Äußerungen des BMG

 

Mit Schreiben vom 21.02.2018 hat das BMG die Nichtbeanstandung der Vereinbarung zur Vergütungskürzung nach § 115 Absatz 3b SGB XI übermittelt. Die Nichtbeanstandung der Vereinbarung hat das BMG mit deutlichen Hinweisen versehen und angekündigt, dass man sich mit Blick auf diese Hinweise – sowie auf weitere, nicht näher genannte Gesichtspunkte – Ende 2019 einen Bericht des GKV zur Handhabung und Wirkung der Vereinbarung vorlegen lassen werde.

Die Veröffentlichung im Bundesanzeiger sei in Vorbereitung, so dass anzunehmen ist, dass die Vereinbarung vom ersten Tag des auf die Veröffentlichung folgenden Monats ab voraussichtlich 01.04.2018 in Kraft treten wird. Für Mitgliedsorganisationen ist die Vereinbarung vorab als Download hinterlegt.

 

 

Verknüpfte Artikel:

 

Downloads:

 

Downloads für Mitglieder:

pdf 18 0221 §115 BMG zur Kuerzungsvereinb 115 III SGB XI (95 KB)

pdf 18 0221 §115 Anlage Vereinbarung zum Verfahren zur Kürzung der Pflegever (132 KB)

 

Diese Webseite nutzt Cookies aus technischen Gründen, um Funktionen der Webseiten zu gewährleisten. Indem Sie weiter auf dieser Webseite navigieren erklären Sie sich mit der Verwendung der Cookies einverstanden.

Wir wollen #berlinbessermachen – gemeinsam mit Ihnen! POSITIONEN des Paritätischen Wohlfahrtsverbands Berlin für ein soziales Berlin

www.wir-sind-paritaet.de

Landesseniorenbeirat Berlin

 

Ein Projekt des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes Berlin e.V.  (c) 2023

Impressum | Datenschutz | Kontakt | Sitemap

Diese Webseite nutzt Cookies aus technischen Gründen um Funktionen der Webseiten zu gewährleisten. Indem Sie weiter auf dieser Webseite navigieren erklären Sie sich mit der Verwendung der Cookies einverstanden.