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SGB XI (PSG II/III) - Gemeinsames Rundschreiben des GKV-SV zu den leistungsrechtlichen Vorschriften des SGB XI ab 01.01.2017 vom 22.12.2016

    

Am 9.1.2017 wurde das zum 22.12.2016 aktualisierte gemeinsame Rundschreiben des GKV-Spitzenverband zu den leistungsrechtlichen Vorschriften des SGB XI bekannt. Aufgrund der unterschiedlichsten Konkretisierungen zum PSG II und Gesetzesänderungen im Zuge des PSG III hat der GKV sein Leistungsrechtliches Rundschreiben überarbeitet.

 

Als Download stehen das aktuelle Rundschreiben sowie ein erster Vergleich der Änderungen gegenüber dem Rundschreiben aus März 2016 zur Verfügung.

 

 

Mit Verweis aus die Diskussion der Fachgruppe am 10.1.2017: Aus der ersten Sichtung wird u.a. deutlich, dass Versicherte ohne Pflegestufe, bei denen jedoch bis zum 31. Dezember 2016 eine erheblich eingeschränkte Alltagskompetenz festgestellt wurde, in den Pflegegrad 2 übergeleitet werden. Gemäß § 141 Abs. 1 SGB XI bezieht sich der Besitzstandsschutz „auf die ihnen unmittelbar vor dem 1. Januar 2017 zustehenden, regelmäßig wiederkehrenden Leistungen nach den §§ 36, 37, 38, 38a, 40 Absatz 2, den§§ 41, 44a, 45b, 123 und 124 in der am 31. Dezember 2016 geltenden Fassung“ (siehe S. 265).

Verknüpfte Artikel:

PSG II - Arbeitshilfen des Paritätischen zum Zweiten Pflegestärkungsgesetz (PSG II) für Pflegebedürftige, ambulante, teilstationäre und vollstationäre Pflegeeinrichtungen

SGB XI (PSG II) - Gemeinsames Rundschreiben zu den leistungsrechtlichen Vorschriften Pflege-Versicherungsgesetz des GKV SV zur Umsetzung Artikel 2 PSG II ab 01.01.2017 (Stand 3/2016)

Handreichung des BMG zur Umsetzung des PSG II (u.a. negative Eigenanteile bei der Überleitung)

Downloads:

pdf 16 1220 GKV Gemeinsames Rundschreiben Pflege ab 01 01 2017 (1.94 MB)

 

pdf 16 1220 [Vergleichen neu] GKV Gemeinsames Rundschreiben Pflege ab 01 01 2017 (6.98 MB)

Downloads für Mitglieder:

 

 

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