Die Zweite Verordnung zur Änderung von Rechnungslegungsverordnungen wurde in der gemäß Bundesrat ergänzten Fassung auf der Website des BMJV veröffentlicht. Die Verkündung im Bundesgesetzblatt erfolgte am 27. Dezember 2016. Die VO ist seit dem 01.01.2017 in Kraft. Nebenstehend als Download ist die endgültige Fassung nach Zustimmung des Bundesrates mit Datum 21. Dezember 2016 hinterlegt. Ferner ist für Mitgliedsorganisationen die Synopse Rechnungslegungsverordnung/PflegebuchführungsVO der BAGFW als Download hinterlegt.
Hintergrund: Mit dem Zweiten Pflegestärkungsgesetz (PSG II) vom 21. Dezember 2015 wurde für die soziale Pflegeversicherung ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff eingeführt, der einen gleichen Zugang zu Leistungen gewährleistet, unabhängig davon, ob die Pflegebedürftigkeit, kognitiv, psychisch oder körperlich bedingt ist. Die Änderungen werden zum 1. Januar 2017 in Kraft treten. Dies erfordert Anpassungen in der Pflege-Buchführungsverordnung, die zeitgleich mit dem Gesetz in Kraft treten müssen und mit dieser Verordnung vorgenommen werden sollen.
Das Verordnungsvorhaben ist vollständig mit u.a. den Stellungnahmen dokumentiert unter: http://www.bmjv.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/DE/Verordnung_Aenderung_Rechnungslegungsverordnung.html
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