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PSG III - Bundestag beschließt das Pflegestärkungsgesetz III am 01.12.2016

Der Bundestag hat in 2. Und 3. Lesung am 1. Dezember 2016 den Entwurf für ein drittes Pflegestärkungsgesetz in der vom Gesundheitsausschuss geänderten Fassung beschlossen. Der Gesetzentwurf ist insofern im Kontext der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Arbeit und Soziales (18/10510) sowie ein Bericht des Haushaltsausschusses (18/10511) zu lesen, die nebenstehend als Download hinterlegt sind.  

 

Auszug aus der hib-Berichterstattung

Das dritte Pflegestärkungsgesetz basiert auf Empfehlungen einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe und soll Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen eine Beratung aus einer Hand ermöglichen. Gestärkt werden soll insbesondere die kommunale Steuerungs- und Planungskompetenz für die regionale Pflegestruktur: Konkret sollen die Kommunen für fünf Jahre das Recht bekommen, aus eigener Initiative Pflegestützpunkte einzurichten. Ferner sollen sie Gutscheine der Versicherten für eine Pflegeberatung einlösen können.

Die in dieser Legislaturperiode beschlossene Pflegereform beinhaltet drei große Gesetze. Mit dem im Oktober 2014 verabschiedeten PSG I wurden ab 2015 die Leistungen für Pflegefälle, Angehörige und Pflegekräfte unter anderem durch einen Inflationsausgleich deutlich verbessert. Beschlossen wurde auch ein Pflegefonds im Umfang von jährlich 1,2 Milliarden Euro, mit dem die Pflegebeiträge stabilisiert werden sollen, wenn die geburtenstarken Jahrgänge pflegebedürftig werden.

 

Neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff

Im November 2015 passierte das PSG II den Bundestag. Im Mittelpunkt dieser Novelle stehen ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff und ein neues Begutachtungsverfahren, die jeweils 2017 eingeführt werden sollen. Damit erhalten erstmals auch an Demenz erkrankte Pflegefälle gleichberechtigten Zugang zu den Leistungen der Pflegeversicherung. An die Stelle der bisher drei Pflegestufen treten dazu künftig fünf Pflegegrade, die sich an der Selbstständigkeit der Patienten orientieren.

Finanziert werden die erheblich ausgeweiteten Leistungen über die Anhebung des Pflegebeitragssatzes, der in zwei Schritten um insgesamt 0,5 Prozentpunkte steigt. Der Pflegebeitrag wurde zum 1. Januar 2015 um 0,3 Punkte auf 2,35 Prozent des Bruttoeinkommens angehoben, bei Kinderlosen auf 2,6 Prozent. Ab 1. Januar 2017 soll der Beitragssatz weiter um 0,2 Punkte auf 2,55 beziehungsweise 2,8 Prozent für Kinderlose steigen. Insgesamt fließen ab 2017 rund fünf Milliarden Euro mehr in die Pflege. Hinzu kommen die Gelder für den Pflegevorsorgefonds.

 

Beratungsstellen als Modellprojekte

Das dritte Pflegestärkungsgesetz (PSG III) basiert auf Empfehlungen einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe und soll Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen eine Beratung aus einer Hand ermöglichen. So soll die kommunale Steuerungs- und Planungskompetenz für die regionale Pflegestruktur gestärkt werden. Konkret sollen die Kommunen für fünf Jahre das Recht bekommen, aus eigener Initiative Pflegestützpunkte einzurichten. Ferner sollen sie Gutscheine der Versicherten für eine Pflegeberatung einlösen können.

Darüber hinaus sollen in bis zu 60 Kreisen oder kreisfreien Städten für die Dauer von fünf Jahren als Modellprojekte Beratungsstellen eingerichtet werden. Den Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen soll auf diese Weise eine umfassende Beratung über mögliche Hilfen gewährt werden, so etwa über Hilfe zur Pflege, Eingliederungshilfe oder auch Altenhilfe. Das Gesetz schafft zudem für Kommunen die Möglichkeit, sich am Auf- und Ausbau der Angebote zur Unterstützung im Pflegealltag auch in Form von Personal- oder Sachmitteln zu beteiligen.

 

Stärkere Kontrolle der häuslichen Krankenpflege

Dem Gesetz zufolge soll außerdem auch im Zwölften Sozialgesetzbuch (SGB XII/Sozialhilfe) der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff eingeführt werden, um sicherzustellen, dass finanziell Bedürftige im Pflegefall angemessen versorgt werden. Schließlich sollen mit der Vorlage auch Abgrenzungsfragen zwischen Leistungen der Eingliederungshilfe für Behinderte und der Pflegeversicherung beziehungsweise Hilfe zur Pflege geregelt werden.

Nach der Aufdeckung von Betrugsfällen bei Pflegediensten wird künftig ferner insbesondere die häusliche Krankenpflege stärker kontrolliert. Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) erhält dazu ein systematisches Prüfrecht. So sollen Abrechnungen und Leistungen häuslicher Krankenpflegedienste regelmäßig vom Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) überprüft werden. In der häuslichen Krankenpflege sollen zudem die Dokumentationspflichten der Pfleger an die in der ambulanten Altenpflege geltenden Pflichten angepasst werden.

 

Anhörung im Gesundheitsausschuss

In einer öffentlichen Anhörung über den Gesetzentwurf im Oktober hatten Sachverständige vor allem vor drohenden Verschlechterungen für Behinderte gewarnt. So würden pflegebedürftige Behinderte durch die Leistungskonkurrenz von Pflege und Eingliederungshilfe deutlich schlechter gestellt. Es dürfe keinen Vorrang von Pflegeleistungen gegenüber der Eingliederungshilfe geben.

Vielmehr müssten die Leistungen wie bisher nebeneinander gewährt werden. Ansonsten bestünde die Gefahr, dass den Behinderten mit Verweis auf die vorrangigen Pflegeleistungen nötige Teilhabeleistungen vorenthalten würden. In den Ausschussberatungen wurde der kritische Passus geändert. Nun heißt es, Pflege und Eingliederungshilfe hätten auch nach Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs grundsätzlich unterschiedliche Aufgaben. Daher werde die bisherige Rechtslage aufrechterhalten. Die Leistungen der Pflegeversicherung und der Eingliederungshilfe würden wie bisher nebeneinander gewährt.

 

Regierung: Niemand wird alleingelassen

In der Schlussdebatte wiesen Redner von Union und SPD auf die Bedeutung dieser größten Pflegereform seit Gründung der sozialen Pflegeversicherung vor 21 Jahren hin. Die Pflegeversicherung wurde 1995 neu eingeführt und ist im elften Sozialgesetzbuch (SGB XI) gesetzlich verankert. Die Parlamentarische Staatssekretärin im Gesundheitsministerium, Ingrid Fischbach (CDU), sagte, mit den drei Pflegestärkungsgesetzen sei etwas gelungen, "was uns zu Beginn der Wahlperiode niemand zugetraut hätte". Darauf könne man stolz sein.

Sie fügte hinzu, Pflege müsse passgenau sein, sie sei individuell, brauche ein gutes Umfeld und kommunal Verantwortliche. Die Pflegeberatung sei besonders wichtig, zumal vielen Menschen vermutlich noch gar nicht bewusst sei, "was alles auf den Weg gebracht wurde". Mit den Pflegereformen werde auch das Versprechen eingelöst, dass niemand alleingelassen werde, der Pflege brauche.

SPD: Zweiklassenversorgung wird verhindert

Auch nach Überzeugung der SPD ist mit den drei Pflegereformen einschließlich mehrerer Begleitgesetze ein großer Wurf gelungen. Der SPD-Gesundheitsexperte Prof. Dr. Dr. Karl Lauterbach (SPD) merkte an, dass mit den Reformgesetzen unter anderem die Möglichkeit geschaffen worden sei, bis zu 30.000 Betreuungsstellen in der Pflege zusätzlich zu schaffen.

Zudem werde mit dem neuen Pflegegrademodell eine Zweiklassenversorgung verhindert. Lauterbach räumte zugleich "Planungsprobleme" ein wegen des seit Jahren bestehenden Mangels an Pflegekräften.

"Arbeitsbedingungen attraktiver gestalten"

Auf dieses Problem gingen auch andere Redner in der Schlussdebatte ein. Erwin Rüddel (CDU/CSU) sagte, nach diesem gesetzlichen "Quantensprung" gehe es vor allem darum, die Arbeitsbedingungen in der Pflege attraktiver zu gestalten. So müssten eine intelligente Dokumentation und Prozesssteuerung zu einer guten Versorgung beitragen.

Die Rahmenbedingungen müssten so gestaltet werden, dass der Beruf attraktiv bleibe. Derzeit befindet sich noch ein Pflegeberufegesetz in der parlamentarischen Beratung, das dazu beitragen soll, die Pflege aufzuwerten. Die Vorlage ist aber hoch umstritten. Rüddel betonte, mit dem PSG III werde der "Schlussstein" gesetzt für die große Pflegereform und fügte hinzu: "Wir wollen mehr Qualität durch gute Beratung in das System bringen."

Nach Ansicht von Heike Baehrens (SPD) hat der Entwurf erst in den aufwendigen parlamentarischen Beratungen "den richtigen Schliff" bekommen. So seien Leistungen der Eingliederungshilfe auch künftig nicht nachrangig im Verhältnis zur Pflegeversicherung. Der Gleichrang von Pflege und Eingliederungshilfe bleibe bestehen. Auch Hilde Mattheis (SPD) sprach von einer beachtlichen "Leistung des Parlaments, das hier nachgeschärft hat".

Linke: Probleme werden "mit Pflästerchen überklebt"

Die Opposition trägt Teile der Pflegereform mit, stört sich aber unter anderem daran, dass aus ihrer Sicht die Finanzierungsgrundlagen nicht nachhaltig sind. Sabine Zimmermann (Die Linke) monierte, die zentralen Probleme in der Pflege würden "mit Pflästerchen überklebt". So blieben die Versicherten auf einem Teil der Kosten immer sitzen, das beinhalte für weniger vermögende Pflegefälle ein Armutsrisiko.

Schon jetzt müssten rund 400.000 Menschen Hilfe zur Pflege in Anspruch nehmen. Mit der Reform werde auch die "Pflege im Minutentakt und im Dauerlauf" nicht beseitigt. Hinzu komme die schlechte Bezahlung in der Branche. Die Folge sei, dass Pflegekräfte ausstiegen und Auszubildende vor dem Beruf zurückschreckten. Nötig seien bessere Löhne und eine geringere Arbeitsbelastung. Zimmermann plädierte für eine Pflegevollversicherung, die alle Kosten abdeckt.

Grüne: Dramatischer Personalmangel in der Pflege

Auch Elisabeth Scharfenberg (Bündnis 90/Die Grünen) erinnerte daran, dass Pflegekräfte heute oft über ihre Grenzen hinaus gingen. Der Personalmangel in der Pflege sei dramatisch. Sie sprach von einem "mutlosen Gesetz" und einer "merkwürdig konzeptionslosen" Reformpolitik. Die pflegerische Versorgung müsse näher an die Menschen gebracht werden, das gehe nur mit den Kommunen. Diese Chance werde jedoch mit dem neuen Gesetz verspielt.

So seien die geplanten Beratungsstellen in den 60 Modellkommunen eine Alibiveranstaltung. Scharfenberg gestand der Koalition zu, mit den Pflegereformen einige wichtige Verbesserungen in Gang gesetzt zu haben. Allerdings sei die "großzügige Ausgabenpolitik auf Sand gebaut". Das Defizit in der Pflege sei absehbar. An der Bürgerversicherung führe daher kein Weg vorbei. Der "völlig sinnlose Pflegevorsorgefonds" sollte wieder abgeschafft werden.

CDU/CSU: Ein guter Tag für die Pflege

Maria Michalk (CDU/CSU) erwiderte, es gebe keinen Grund, die Reformgesetze derart negativ zu sehen. Tatsächlich sei dies "ein guter Tag für die Pflege". Sie verteidigte auch den Vorsorgefonds. Es sei vernünftig, in guten Zeiten für schlechte Zeiten vorzusorgen. Im Übrigen würden mit der Pflegereform viele Menschen besser gestellt. Nachteile müsse niemand befürchten.

Mit dem PSG III bekämen die Kommunen "den Schlüssel in die Hand, um ihre Angebote besser zu vernetzen." Der CSU-Abgeordnete Erich Irlstorfer sagte, bei der Gesetzgebung seien Kreativität, Mut, Fachlichkeit und Menschlichkeit gefragt gewesen. Das sei auch gelungen. "Die Pflegestärkungsgesetze bringen spürbare Verbesserungen für die Menschen in unserem Land." 

 

 

 

Quelle und weitere Informationen und Reden zum Tagesordnungspunkt (Stand 1.12.2016, 20 Uhr): http://www.bundestag.de/#url=L2Rva3VtZW50ZS90ZXh0YXJjaGl2LzIwMTYva3c0OC1kZS1wZmxlZ2VzdGFlcmt1bmcvNDgxODE4&mod=mod445720

 

Verknüpfte Artikel:

PSG III - Anhörung zum Dritten Pflegestärkungsgesetz (PSG III) im Ausschuss für Gesundheit des Bundestags

PSG III - Stellungnahme des Paritätischen und der BAGFW zum Gesetzentwurf der Bundesregierung eines Dritten Gesetzes zur Stärkung der pflegerischen Versorgung (Drittes Pflegestärkungsgesetz – PSG III)

Downloads:

pdf PSG IIIc1 Beschlussempfehlung und Bericht GesundheitsAusschuss 1810510 (2.72 MB)

pdf PSG IIIc3 Beschlussempfehlung und Bericht HaushaltsAusschuss 1810511 (871 KB)

Nachrichtlich:

16 0905 PSG III 1809518Gesetzesentwurf (2.38 MB)

pdf 16 1012 PSG III BAGFW Stellungnahme BAGFW PSG III final (554 KB)

16 0905 PSG III 1809518Gesetzesentwurf (2.38 MB)

 

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