Das Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) war am 01.04.2016 in Kraft getreten. Es ist die nationale Umsetzung der europäischen ADR - Richtlinie über alternative Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten (2013/11/EU). Das Gesetz soll dazu dienen, dass Verbraucher und Unternehmen ihre Streitigkeiten nicht erst mit dem Gang zu den Gerichten, sondern bereits in außergerichtlichen Verfahren wie Mediation, Schlichtung oder Schiedsverfahren beilegen können. Die sich daraus für Unternehmer ergebenden Informationspflichten werden dagegen erst am 01.02.2017 in Kraft treten. Mit der beigefügten Rechtsinformation des Gesamtverbandes zum Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) wird ein Überblick über die Thematik gegeben, die bei der Umsetzung der Informationspflichten für Mitgliedsorganisationen unterstützen kann.
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