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PuVO - Pflegeunterstützungsverordnung Berlin ab 01.01.2017 - Verordnung zur Anerkennung und Förderung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag veröffentlicht (ehemals PflegebetreuungsVO)

Ergänzung 16.06.2017: Als Download wurde für Mitgliedsorganisationen das Antwortschreiben der Senatsverwaltung Gesundheit Pflege und Gleichstellung vom 15.5.2017 auf das LIGA Schreiben (s. unten) zur PuVO hinterlegt.

Ferner sind - für den Gesamtkontext aufschlussreich - eine Präsentation der Senatsverwaltung zur PuVO und die ursprünglichen Begründungen zur PuVO (52 Seiten) zur Beratung des Abgeordnetenhauses Berlin als Downloads für Mitgliedsorganisationen ergänzt.

 

Aktualisierung 20.3.2017: Die ergänzende Stellungnahme der LIGA der Freien Wohlfahrtspflege Berlin vom 21.12.2016 ist zur Vervollständigung der Entwicklung und Inkrafttreten zum 1.1.2017 nebenstehend als Download hinterlegt. Die LIGA nimmt damit nochmals Stellung, da einige Regelungen der Pflegeunterstützungsverordnung (PuVO) Berlin vom 28.6.2016 weiterhin kritisch bewertet, da sie geeignet sind, rechtswidrige Arbeitsbedingungen in der ambulanten Pflege und Betreuung zu ermöglichen und ggf. zu fördern.

Hintergrund: Die Pflegeunterstützungsverordnung (PuVO) Berlin vom 28.6.2016 ermöglicht und fördert rechtswidrige Arbeitsbedingungen in der ambulanten Pflege und Betreuung.

Die Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales hat am 07.07.2016 die Verordnung zur Anerkennung und Förderung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag (Pflegeunterstützungsverordnung - PuVO) veröffentlicht. Die PuVO löst ab dem 01.01.2017 die bisherige Pflege-Betreuungs-Verordnung ab (bisherige Anerkennung niedrigschwelliger Betreuungsangebote).

Die Pflegeunterstützungsverordnung setzt das Pflegestärkungsgesetz I und II für das Land Berlin um. Insbesondere einer Abbildung sogenannter Entlastungsleistung bestand eine gewisse Neugier aus den Diskussionsständen zB des Deutschen Verein (vgl. u.a. nebenstehend verlinkte Artikel). So werden „Haushaltsnahe Dienstleistungen“ u.a. präzisiert mit „konkretem Bezug zum Pflegealltag“.

Einen Überblick über die in Berlin bestehenden Angebote finden Sie unter http://www.pflegeunterstuetzung-berlin.de

Weitere Informationen auch unter https://www.berlin.de/sen/soziales/themen/pflege-und-rehabilitation/pflege-zu-hause/niedrigschwellige-betreuungsangebote/

Nachrichtlich: Pressemitteilung aus der Sitzung des Senats vom 28.06.2016 „Senat stärkt Strukturen zur Unterstützung von Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen“

Der Senat hat heute auf Vorlage von Gesundheits- und Sozialsenator Mario Czaja die Verordnung zur Anerkennung und Förderung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag (Pflegeunterstützungsverordnung – PuVO) erlassen. Sie stärkt die Unterstützungsstrukturen für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen und setzt die Neuregelungen der Pflegestärkungsgesetze I und II um. Die Pflegeunterstützungsverordnung tritt gemeinsam mit den bundesgesetzlichen Regelungen zum 1. Januar 2017 in Kraft.

Neben den bisher anerkannten niedrigschwelligen Betreuungsangeboten können Pflegebedürftige, die zu Hause betreut werden, durch die Neuregelung künftig auch Entlastungsleistungen zur Unterstützung bei alltäglichen Aufgaben in der häuslichen Umgebung in Anspruch nehmen. Für das gesamte Spektrum der Angebote stehen ab 2017 einheitlich 125 € monatlich zur Verfügung. Derzeit werden 104 € monatlich, in Einzelfällen bis zu 208 € übernommen.

Senator Czaja: „Die pflegenden Angehörigen sind der größte Pflegedienst unserer Stadt. Mehr als die Hälfte der rund 112.000 Pflegebedürftigen in Berlin werden allein durch ihre Angehörigen zu Hause versorgt und betreut. Deshalb ist es eine richtige und wichtige Entwicklung, dass künftig nicht nur niedrigschwellige Betreuungsangebote für Pflegebedürftige gefördert werden, sondern auch Entlastungsangebote für die Angehörigen, die sie pflegen. Zudem kommen künftig alle Pflegebedürftigen in den Genuss dieser Unterstützung. Sie können sich die Kosten dafür von den Pflegekassen erstatten lassen. Auch in Zukunft wird die Pflege durch Angehörige im Berliner Pflegemix eine große Rolle spielen. Deshalb tun wir gut daran, die Unterstützungsstrukturen für die Menschen, die diese wichtige und oft schwere Aufgabe leisten, weiter auszubauen. Die Berliner Pflegeunterstützungsverordnung schafft die Voraussetzungen dafür, die Zahl der Betreuungsangebote zu erhöhen und ihre Qualität zu sichern. Das ist der richtige Weg.“

Die niedrigschwelligen Angebote zur Entlastung in der häuslichen Pflege werden vor-wiegend von ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern unter fachlicher Anleitung übernommen. Die Träger sind verpflichtet, festgelegte Qualitätskriterien einzuhalten. Die Betreuung findet entweder in der Wohnung der Pflegebedürftigen oder in geeigneten Gruppenräumen statt. Andere Angebote dienen zur Beratung und Entlastung pflegender Angehöriger. Derzeit gibt es in Berlin 153 anerkannte niedrigschwellige Angebote, in denen mehr als 2.650 Ehrenamtliche rund 6.800 Menschen betreuen. Das Spektrum reicht von HelferInnenkreisen zur stundenweisen Entlastung im häuslichen Bereich über Tagesbetreuung in Kleingruppen bis hin zu speziellen Reiseangeboten für Pflegebedürftige. Rund ein Drittel der anerkannten Angebote wird gefördert. 3,3 Mio. € werden derzeit dafür aufgewendet, die Kosten tragen je zur Hälfte das Land Berlin und die Pflegeversicherung. Ab 2017 können auch gewerbliche Anbieter Entlastungsleistungen im Bereich der haushaltsnahen Dienstleistungen erbringen, sofern sie von der Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales anerkannt sind und die Qualitätskriterien erfüllen.

 

 

 

Verknüpfte Artikel:

Deutscher Verein: Empfehlungen zur Qualität von niedrigschwelligen Betreuungs- und Entlastungsangeboten gemäß § 45b Abs. 4 SGB XI

Information zur Umsetzung niedrigschwelliger Betreuungs- und Entlastungsleistungen gem. § 45 SGB XI (3/2015)

PSG I - Entwurf Empfehlungen des GKV-SV zur Umsetzung § 45c SGB XI (niedrigschwellige Betreuungs- und Entlastungsangebote, ehrenamtliche Strukturen, Selbsthilfe, Modellvorhaben)

Länderbefragung des DV zum bürgerschaftlichen Engagement in der Pflege

Workshop „Kommunen nachhaltig demenzfreundlich gestalten“ am 03.06.2014 im Sozialwerk Berlin e.V.

Downloads:

pdf 16-0705 PuVO Berlin - PflegeunterstuetzungsVo zu §45affXI (117 KB)

Downloads für Mitglieder:

pdf 16 0600 PuVO Begründungen Abgeordnetenhausvorlage (431 KB)

pdf 16 1200 PuVO Präsentation (1.32 MB)

pdf 17 0515 PuVO SenGPG an Liga SN PuVO (465 KB)

pdf 16 1221 LIGA SN an SenGS Anlage 2 SenGS PuVO (527 KB)

pdf 16 1221 LIGA SN an SenGS PuVO (81 KB)

 

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