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PSG II - Befassung des Bundesrats mit dem PSG II und Kurzgutachten Auswirkung auf den Sozialhilfeträger

Nach Beschluss im Bundestag (vgl. nebenstehend verlinkte Artikel) wird das PSG II am Freitag, dem 18.12.2015 im Bundesrat beraten und aller Voraussicht nach diesen auch passieren. Als Downloads hinterlegt sind die Unterlagen zu diesem Tagesordnungspunkt.

  • Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
  • Empfehlungen der Bundesrats-Ausschüsse: u.a. zur Schnittstelle SGB XII / Hilfe zur Pflege und der Klarstellung, dass zur Sicherstellung des nahtlosen Übergangs in das neue Leistungsrecht und zur Definition des Leistungsspektrums der Sozialhilfe und deren Abgrenzung zum SGB XI zum 1. Januar 2017 Regelungen zeitnah in einem Gesetzentwurf vorzulegen sind.

Im Kontext der Befassung der Bundesländer mit dem PSG ist zudem eine Studie aus dem Bundesland NRW bekannt worden. Das Arbeits- und Sozialministerium NRW hat eine Kurzstudie zu den Auswirkungen des Zweiten  Pflegestärkungsgesetzes (PSG  II) auf die Träger der Sozialhilfe in Auftrag gegeben und am 04.12.2015 an den zuständigen  Ausschuss Arbeit, Gesundheit und Soziales im Landtag übersandt (s. nebenstehenden Download mit Anschreiben an  die  Landtagspräsidentin und Kurzgutachten).

Das Gutachten geht von Mehrbelastungen für die Sozialhilfeträger von bis zu 1 Mrd. Euro aus. Das Arbeits- und Sozialministerium nennt nach eigenen Berechnungen Mehrbelastungen von 2,7 -2,8 Mrd. Euro. Das Arbeits- und Sozialministerium NRW kündigt an, dass sich die Länder übereinstimmend für die Erstattung der Mehrkosten durch den Bund im Rahmen eines PSG III einsetzen werden.  
Als Ursachen der Mehrbelastung werden insbesondere zwei Faktoren genannt:
1. Übernahme der Mehrkosten der Umstellung auf das NBA durch die Sozialhilfe für nicht pflegeversicherte Personen.
2. Die pflegerische Betreuung wird zur Regelleistung und damit regulärer Bestandteil der Hilfe zur Pflege.

„Nichtversicherte“ Pflege- und/oder Hilfebedürftige Personen sind dabei eher als grundsätzliche Aufgabe anzusehen, die im Anspruch der Sozialhilfe auch bisher bestehen dürfte. Die Mehrbelastung aus einer Erweiterung der Betreuung wird wahrscheinlich stark von der kurz- bzw. mittelfristig zu erwartenden Einstufungspraxis nach Pflegegraden abhängen.

Davon unabhängig skizzieren die Aussagen aber vor allem den Anspruch, mit dem neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff tatsächlich auch mehr Leistungen für pflegebedürftige Menschen sicherstellen zu wollen. 

 

Verknüpfte Artikel:

PSG II - Abschließende Beratung und Beschluss des Bundestages zum Zweiten Pflegestärkungsgesetz

PSG I und II - Praxisseiten Pflege und Informationsangebot des Bundesgesundheitsministeriums 

PSG II - Gegenäußerung der Bundesregierung auf die Stellungnahme des Bundesrates zum PSG II

Downloads:

pdf 15-1218 Bundesrat TOP 8 (76 KB)

pdf 15-1218 Bundesrat Gesetzesbeschluss DB 0567-15 (575 KB)

pdf 15-1218 Bundesrat Empfehlungen der Ausschuesse 567-1-15(1) (78 KB)

pdf 15-1204 NRW PSGII KurzGutachten MMV16-3526 (551 KB)

Downloads für Mitglieder:

 

 

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