Der Gesamtverband informiert gemeinschaftlich mit der BAGFW über den Entwurf einer Stellungnahme zum PSG II zu den Kernpunkten der Reform: 1. Neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff 2. Angebote zur Unterstützung im Alltag, Umwandlung des ambulanten Sachleistungsbetrags (Umwandlungsanspruch), Entlastungsbetrag, Versorgungsstrukturen des Ehrenamts und Selbsthilfe 3. Überleitung Pflegesätze 4. Qualitätssicherung Der darüber hinausgehende Entwurf einer Stellungnahme des Paritätischen Gesamtverbandes enthält neben den grundsätzlichen Anmerkungen die wesentlichen Bewertungen zu den Punkten: 5. Pflegeberatung / Einbindung Kommune 6. Redaktionelle Klarstellung und weitere Regelungen zu Leistungsberechtigter Personenkreis / Versicherungspflichtiger Personenkreis / Leistungen für Pflegepersonen / Träger der Pflegeversicherung / Grundsätzen der Datenverwendung / Datenlöschung, Auskunftspflicht / Statistik 7. Zusammenarbeit Heimrecht / Pflegeversorgungszulagen Im Ergebnis sollen als Teil 1 die BAGFW-Stellungnahme und als Teil 2 die einzelverbandliche Stellungnahme des Paritätischen zusammengeführt werden. Aufgrund der vom Gesetzgeber vorgegebenen Abgabefrist am 07.07.2015 werden Rückmeldungen im Überarbeitungsmodus der Word-Dokumente bis zum 03.07.2015 an das Referat erbeten, um diese noch in den weiteren Abstimmungsprozess des Gesamtverbandes übermitteln zu können. |
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