Mitgliedsorganisationen ist der Referentenentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit zum „Gesetz zur Stärkung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung“ (GKV-Versorgungsstärkungsgesetz – GKV-VSG) sowie der Entwurf einer Stellungnahme des Paritätischen zum Referentenentwurf eines GKV-Versorgungsstärkungsgesetzes als Download hinterlegt. Das Gesetz sieht unter anderem vor: - Patientinnen und Patienten sollen künftig einen Anspruch auf eine ärztliche Zweitmeinung vor bestimmten, planbaren Eingriffen erhalten. Sie sollen außerdem mehr Wahlfreiheit bei der Auswahl ihrer Reha-Einrichtung gewährt bekommen. - Die psychotherapeutische Versorgung soll ebenfalls verbessert werden. Dafür sollen die Psychotherapie-Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses überarbeitet werden. - Verhütung von Zahnerkrankungen bei Pflegebedürftigen und Menschen mit Behinderungen. - Die Kassenärztlichen Vereinigungen sollen verpflichtet werden, Terminservicestellen einzurichten. Können die Terminservicestellen bei Vorliegen einer Überweisung, einen Facharzttermin nicht innerhalb von vier Wochen bei einem an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Leistungserbringer vermitteln, sollen diese verpflichtet werden, dem Versicherten einen Behandlungstermin in einem Krankenhaus anzubieten. - Die Förderung innovativer Versorgungsformen sowie eine Weiterentwicklung der Regelungen zur Teilnahme von Krankenhäusern an der ambulanten Versorgung insbesondere in strukturschwachen Gebieten. - Kliniken und der ambulante Sektor sollen sich darüber hinaus besser verzahnen, wie beispielsweise beim Entlassmanagement. - Für Ärztinnen und Ärzte sollen Anreize geschaffen werden, sich verstärkt in unterversorgten, strukturschwachen Regionen niederzulassen. Dem teilweise festgestellten Überangebot in Ballungsgebieten soll entgegen gewirkt werden. - Die Allgemeinmedizin soll gefördert werden, insbesondere die allgemeinmedizinsche Weiterbildung. Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) weist darauf hin, dass sich dieser Referentenentwurf nach wie vor im Abstimmungsprozess insbesondere mit dem Bundesministerium der Finanzen befindet, da die Finanzierungsgrundlagen des Innovationsfonds noch abzustimmen seien. |
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