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Sachverständigenrat Gutachten zur "Bedarfsgerechte Versorgung – Perspektiven für ländliche Regionen und ausgewählte Leistungsbereiche"

Der Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen hat am 23. Juni 2014 Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe sein diesjähriges Gutachten mit dem Titel „Bedarfsgerechte Versorgung - Perspektiven für ländliche Regionen und ausgewählte Leistungsbereiche“ übergeben. Das Gutachten umfasst neben den Bereichen Rehabilitation und Krankenhäuser auch die Themen Ärztliche Versorgung und Pflege.

Für die pflegerische Langzeitversorgung wird u. a. vorgeschlagen:

- Die Kommunen stärker als Gestaltungs- und Planungsinstanz der Langzeitversorgung und Pflege verantwortlich einzubinden,

-  Eine Ausweitung der Ausbildungskapazitaten und eine Reform der Pflegeausbildung mit Integration der Grundausbildung sowie die Professionalisierung der Pflege aktiv weiter zu fördern, den Ausbau von grundständigen, ausbildungsintegrierenden Bachelor- und konsekutiven Masterstudiengängen voranzubringen und die Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses zu intensivieren.

- Den Ausbau der Pflegeforschung und hierfür 30 % der den Pflegekasse zur Verfügung stehenden Mittel zur Weiterentwicklung der Pflege bereitzustellen.

- Den neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff unverzüglich einzuführen.

- Prävention von und bei Pflegebedürftigkeit sowie die Gesundheitsförderung im hohen Alter zu intensivieren.

- Struktur, Organisation und Konzepte der Pflegeberatung und Pflegestützpunkte erneut auf den Prüfstand zu stellen und ggf. zu revidieren

- Neue integrierte Beratungskonzepte, die  über die sektoralen Grenzen hinausreichen (Trennung nach SGB V, IX und XI) zu entwickeln.

- Für den ländlichen Raum mobile Beratung und elektronische Kommunikationsmedien zu nutzen.

- Neue Formen der Unterstützung und der Ressourcen- bzw. Kompetenzförderung sowie zielgruppenspezifische, lebensweltorientierte Konzepte zu befördern, an deren Entwicklung pflegende Angehörige beteiligt werden.

- Auf die Anerkennung der Gleichwertigkeit von Kinderbetreuungs- und Pflegeaufgaben in der Familie hinzuwirken.

-  Anreize zu setzen, um eine populationsorientierte Weiterentwicklung und Ausdifferenzierung der ambulanten Pflege zu stimulieren und neue Formen der Arbeitsorganisation anzuregen, die zur Verbesserung der personellen Kontinuität und der Versorgungsqualität beitragen.

- Lokale Gesundheitszentren zur Primar- und pflegerischen Langzeitversorgung zu befördern, in denen alle für eine umfassende häusliche Versorgung und Pflege nötigen Dienste unter einem Dach angesiedelt sind.

Für die stationären pflegerischen Versorgung wird u. a. empfohlen:

- eine bessere Personalausstattung,

- eine gezielte Einbindung spezialisierter (klinischer) Kompetenzen und Qualifikationen (z. B. im Bereich der Palliativpflege und gerontopsychiatrischen Pflege),

- eine Neuordnung von Steuerungs- und Koordinationsverantwortung zu entsprechend qualifizierten Fachkräften,

- eine konsequente Nutzung von Kennzahlen zur Ergebnisqualität im internen Qualitätsmanagement,

- der Aufbau einer neuen Form der stationären Übergangsversorgung in Anlehnung an die Kurzzeitpflege, aber mit einer Ausstattung, die dem akuten Versorgungsbedarf und den Rehabilitationserfordernissen nach frühzeitiger Krankenhausentlassung Rechnung trägt.

Download des Gutachtens und weitere Informationen unter:

www.svr-gesundheit.de/index.php?id=529

Einen Überblick des Gesamtverbandes zum Gutachten ist nebenstehend als Download für Mitgliedsorganisationen hinterlegt:

verknüpfte Artikel:

 

 

Downloads:

 

 

Downloads für Mitglieder:

  pdf  Information des Gesamtverbandes zum Gutachten

 

 

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