logo

Rentenreform - Benachteiligung von sozialen Berufen bei der Rente mit 63

Kaum jemand, der im sozialen Bereich tätig ist, wird von der geplanten Rente mit 63 profitieren. Die Ausbildungs- und Qualifizierungszeiten von Erziehern und Erzieherinnen, Pflegekräften oder Krankenschwestern werden - anders als die betriebliche Ausbildung von Handwerkern - rentenrechtlich nicht ausreichend anerkannt, so dass selbst bei ununterbrochener Erwerbsbiografie die notwendigen 45 Beitragsjahre nicht erreicht werden.

Der Paritätische hat nun in Schreiben an Bundesarbeitsministerin Nahles sowie die Mitglieder des zuständigen Bundestagsausschusses für Arbeit und Soziales diese auf diese diskriminierende Tatsache hingewiesen und entsprechende Korrekturen im parlamentarischen Verfahren eingefordert.

Das Schreiben des Paritätischen Gesamtverbandes an Bundesministerin Frau Nahles ist als Download hinterlegt.

verknüpfte Artikel:

 Stellungnahme des Paritätischen Gesamtverbandes zum Referentenentwurf des 5. SGB XI-Änderungsgesetzes

 

Downloads:

  pdf  Brf-an-Nahles_Rente-63

 

Downloads für Mitglieder:

 

 

 

Diese Webseite nutzt Cookies aus technischen Gründen, um Funktionen der Webseiten zu gewährleisten. Indem Sie weiter auf dieser Webseite navigieren erklären Sie sich mit der Verwendung der Cookies einverstanden.

Wir wollen #berlinbessermachen – gemeinsam mit Ihnen! POSITIONEN des Paritätischen Wohlfahrtsverbands Berlin für ein soziales Berlin

www.wir-sind-paritaet.de

Landesseniorenbeirat Berlin

 

Ein Projekt des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes Berlin e.V.  (c) 2023

Impressum | Datenschutz | Kontakt | Sitemap

Diese Webseite nutzt Cookies aus technischen Gründen um Funktionen der Webseiten zu gewährleisten. Indem Sie weiter auf dieser Webseite navigieren erklären Sie sich mit der Verwendung der Cookies einverstanden.