Kaum jemand, der im sozialen Bereich tätig ist, wird von der geplanten Rente mit 63 profitieren. Die Ausbildungs- und Qualifizierungszeiten von Erziehern und Erzieherinnen, Pflegekräften oder Krankenschwestern werden - anders als die betriebliche Ausbildung von Handwerkern - rentenrechtlich nicht ausreichend anerkannt, so dass selbst bei ununterbrochener Erwerbsbiografie die notwendigen 45 Beitragsjahre nicht erreicht werden. Der Paritätische hat nun in Schreiben an Bundesarbeitsministerin Nahles sowie die Mitglieder des zuständigen Bundestagsausschusses für Arbeit und Soziales diese auf diese diskriminierende Tatsache hingewiesen und entsprechende Korrekturen im parlamentarischen Verfahren eingefordert. Das Schreiben des Paritätischen Gesamtverbandes an Bundesministerin Frau Nahles ist als Download hinterlegt. |
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