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Patientenorientierte Bedarfsplanung der ambulanten Ärzteversorgung und gemeinsames Landesgremium nach § 90 a SGB V

Im Zusammenhang mit dem Pressegespräch am 15.02.2013 der Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales stehen zusammenfassend die Informationen der Studie zur patientenorientierten Bedarfsplanung der ambulanten Ärzteversorgung, einer Sozialindikativen Modellierung der regionalen ärztlichen Versorgung in Berlin und zur Struktur des gemeinsamen Landesgremium nach § 90a SGB V zur Verfügung

Mit Beginn des Jahres 2013 sind neue gesetzliche Möglichkeiten zur Mitgestaltung der Länder bei der Bedarfsplanung geschaffen worden. Ziel ist es, den Zugang der Patientinnen und Patienten zur ambulanten Ärzteversorgung in den einzelnen Bezirken zu verbessern. Um dies zu erreichen, soll in Berlin der Dialog um mögliche Planungsmodelle mit allen Beteiligten aufgenommen werden.

Die Berliner Patientenbeauftragte hat eine Befragung von Bürgerinnen und Bürgern in zwei Berliner Bezirken zur ambulanten Versorgung in Auftrag gegeben und zum Pressegespräch vorgestellt. Im Ergebnis dieser Befragung wurde festgestellt, dass sich in Berlin ein unterschiedliches Versorgungsangebot weniger in der Erreichbarkeit und Zugänglichkeit der Angebote äußert, sondern vielmehr in der Frequentierung von Praxen und daraus resultierenden möglichen Qualitätsunterschieden bei der Betreuung der Patientinnen und Patienten resultiert.

Ergebnisse dieser Befragung, ein Sozialindikatives Modell der regionalen ärztlichen Versorgung in Berlin sowie eine Darstellung zur Konstituierung des Gemeinsamen Landesgremiums können der Präsentation entnommen werden.

Anlage: Präsentation der Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales zur patientenorientierten Bedarfsplanung der ambulanten Ärzteversorgung vom Pressegespräch am 15.02.2013.

Artikel zum Pressegespräch u.a. unter:

www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/bedarfsplanung/article/831437/bedarfsplanung-berliner-bezirke-sorgen-wirbel.html

www.tagesspiegel.de/berlin/verteilung-von-arztpraxen-jeder-dritte-hausarzt-muesste-umziehen/7792808.html

Weitere Informationen zur IGES-Studie: Ambulante Versorgung: „Wohnortnähe und Morbiditätsrisiko der Bevölkerung sollen Maßstab der Bedarfsplanung sein“ unter:

http://www.iges.de/presse07/pressearchiv/pressemeldungen_2012/bedarfsplanung/index_ger.html

verknüpfte Artikel:

 

 

Downloads:

  pdf  Praesentation_aerztliche_versorgung-Berlin

 

Downloads für Mitglieder:

 

 

 

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