Der Paritätische Gesamtverband übermittelt die Antwort des Bundesgesundheitsministers an die Patientenvertretung im Gemeinsamen Bundesausschuss: Diese hatte in einem Offenen Brief vom 10.07.2012 auf die untragbaren Zustände bei der Umsetzung der Regelungen zur Langzeitgenehmigung von Heilmitteln für Menschen mit schweren und dauerhaften Behinderungen hingewiesen. Der Tenor des Briefes ist allerdings sehr zurückhaltend: „Für ein aufsichtsrechtliches Tätigwerden gegenüber dem G-BA sehe ich derzeit jedoch keine Veranlassung.“ |
verknüpfte Artikel: SGB V: offener Brief zu Lücken in der Heilmittelversorgung für Menschen mit schweren Behinderungen
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