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Paritätischer Gesamtverband: BMG Ausschreibung Forschungsvorhaben zur Verbesserung der Versorgung von Menschen mit psychischen Störungen

Sehr geehrte Damen und Herren,

das Bundesministerium für Gesundheit hat am 12.07.2012  die Förderung von Projekten zur Verbesserung einer evidenzbasierten Versorgung von Menschen mit psychischen Störungen  bekanntgegeben. Antragsberechtigt sind Körperschaften des öffentlichen Rechts (staatliche und nichtstaatliche Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen), Träger und Einrichtungen des Gesundheitswesens, gemeinnützige Körperschaften (z. B. eingetragene Vereine, Stiftungen und gemeinnützige GmbHs).  Das Förderverfahren ist zweistufig angelegt, es findet aber nur ein fachlicher Begutachtungsschritt unter Beteiligung externer Expertinnen und Experten statt. In der ersten Stufe sind beim Projektträger im DLR zunächst strukturierte Vorhabensbeschreibungen zusammen mit Vorhabensübersichten bis spätestens zum 10.09.2012 in elektronischer und nachträglich innerhalb von einer Woche in schriftlicher Form auf dem Postweg einzureichen (siehe anliegende Bekanntmachung und Leitfaden zur Antragsstellung).

Die Ausschreibung des Forschungsvorhabens bezieht sich auf die Evaluation nachfolgender Versorgungsstrukturen:


1. Innovative sektorübergreifende Versorgungsnetze

Gegenstand der Förderung ist die Evaluation bestehender Versorgungsnetzwerke für Menschen mit psychischen Störungen. Explizit erwünscht sind Anträge aus dem Bereich der Versorgung von Kindern und Jugendlichen mit psychischen Störungen. Die Erweiterung von Netzwerken mit dem Ziel der Verbesserung der Versorgung psychisch kranker Menschen kann ebenfalls gefördert werden, sofern folgende Aspekte im Vordergrund stehen:

- Optimierung der Schnittstellen zwischen unterschiedlichen Professionen und Akteuren (z. B. Ärztinnen/Ärzte, Therapeutinnen/Therapeuten, Pflegekräfte, Angehörige), zwischen ambulanter und stationärer Versorgung, zwischen unterschiedlichen Fachrichtungen (z. B. Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Psychotherapie, Psychologische Psychotherapie, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie, Kinder- und Jugendlichenpsychiatrie)

- Optimierung der Zusammenarbeit mit anderen Leistungsträgern.

Im Rahmen der Förderung sollen Erkenntnisse generiert werden, wie kooperative vernetzte Versorgungsstrukturen für Menschen mit psychischen Störungen unter Berücksichtigung der beteiligten Institutionen und Professionen gestaltet sein müssen, um eine effiziente und an den Bedürfnissen der Betroffenen orientierte Versorgung zu realisieren. Die Evaluation soll Aussagen zur Prozess-, Struktur- und Ergebnisqualität der Versorgungsnetzwerke liefern und Optimierungspotentiale aufzeigen. Innerhalb der Netzwerke müssen Verfahren, Verantwortlichkeiten und Kommunikationswege klar definiert sein. Die Kooperationsbeziehungen müssen verdeutlicht werden. Insbesondere die Kooperationsformen zwischen der evaluierenden Institution und dem Netzwerk sowie die Regelungen zum Datentransfer und zu Verantwortlichkeiten sind darzulegen. Es ist eine Zusage der Kooperationspartner über die beabsichtigte Zusammenarbeit vorzulegen.

2. Sicherung einer evidenzbasierten Versorgung bei ADHS und Depression

Gegenstand der Förderung sind Vorhaben, die dazu beitragen, die evidenzbasierte Versorgung von Patientinnen und Patienten mit den Krankheitsbildern ADHS und Depression weiter zu verbessern und deren Qualität langfristig zu sichern. In diesem Modul können Projekte gefördert werden, die die Umsetzung möglichst evidenzbasierter Leitlinien und ggf. Richtlinien im Hinblick auf deren Akzeptanz und deren Effekte auf die Prozess- und Ergebnisqualität der Versorgung untersuchen, Hinderungsgründe für die Nicht-Umsetzung von Leitlinien und ggf. Richtlinien identifizieren und Lösungsansätze zur Behebung möglicher Hindernisse und Defizite generieren. Hierbei sollten Aspekte zur Verbesserung der sektorübergreifenden Versorgung berücksichtigt werden (z. B. ambulant-stationär, Zusammenarbeit der beteiligten Disziplinen, Berufsgruppen und Leistungsträger).

Die Vorhaben sollen in Abhängigkeit von der Zielgruppe u. a. folgende Fragen hinsichtlich der Leitlinien- und ggf. Richtlinienumsetzung berücksichtigen:

· Welcher Nutzen ergibt sich für die Patientinnen und Patienten sowie Angehörigen?

· Welches sind fördernde/hemmende Faktoren bei der Implementierung der Leitlinie?

· Führt die Umsetzung der Leitlinie bei den beteiligten Berufsgruppen zu einem Erkenntnisgewinn, einer Einstellungsänderung oder einer Entlastung?

· In welcher Form haben sich die Prozess- und die Ergebnisqualität durch die Implementierung der Leitlinie verbessert?

· Hat die Leitlinienimplementierung einen Einfluss auf die Häufigkeit der Verschreibung medikamentöser und/oder nichtmedikamentöser Therapien? Für welchen Bereich sind ggf. Zu- oder Abnahmen zu verzeichnen?

· Welche Auswirkungen hat die Implementierung auf die Kosten der Versorgung?


Mit freundlichen Grüßen

Gabriele Sauermann
Referentin Behindertenhilfe, Sozialpsychiatrie, chronische Erkrankungen

DER PARITÄTISCHE Gesamtverband
Oranienburger Straße 13-14

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Downloads:

  pdf  Ausschreibung ambulante Versorgungsnetzwerke (31.4 kB)

pdf  Leitfaden Antragstellung (54.63 kB)

 

Downloads für Mitglieder:

 

 

 

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