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§ 113 SGB XI - Arbeitsentwurf MuG für die Qualität, die Qualitätssicherung und –darstellung sowie für die Entwicklung eines einrichtungsinternen Qualitätsmanagements ambulant (22.06.23, ergänzt 14.08.23)

Ergänzung am 18.08.2023

Hinterlegt wurde der final abgestimmte Gesamtentwurf der MuG ambulant, wie er im Rahmen eines weiteren schriftlichen Beschlussverfahrens durch den Qualitätsausschuss Pflege für das gesetzlich vorgesehene Beteiligungsverfahren freigegeben werden soll. In die Fassung wurden Markups an den Textstellen, die bereits Gegenstand des letzten Beteiligungsverfahrens waren, herausgenommen (Regelung zur digitalen Fort- und Weiterbildung in Kap. 2.3.2.3, Regelungen zur Qualifikation der Betreuungskräfte in Kap. 2.4.2 bis 2.4.4).

Nach dem Beteiligungsverfahren wird der QA die MuGs offiziell beschließen und dem BMG zur Kenntnisnahme zuleiten. Welche Änderungen in diesem Prozess noch entstehen, lässt sich nicht abschätzen.  

 

Als Zwischenstand zur Kenntnisnahme der aktuelle Stand zu Änderungen der MuG ambulant vom 22.06.2023

Die MuG ambulant sind zuletzt noch nicht im Qualitätsausschuss Pflege (QA) behandelt und beschlossen worden. Stattdessen wurde ein Kompromiss zu der Betreuungskräftequalifizierung ausgehandelt.

Im Wesentlichen wurde folgender Satz auf S. 18 eingeschoben:
"Sie beginnt mit dem Orientierungspraktikum. Spätestens sechs Monate nach Abschluss des Praktikums ist die Qualifizierungsmaßnahmen mit den drei Modulen zu beginnen."
Es ist derzeit unklar, ob das BMG diese Formulierung akzeptieren wird. Das Einvernehmen ist herzustellen, bevor der QA beschließt.  
 

 

Verknüpfte Artikel:

§ 113 SGB XI - Aktualisierung MuG für die Qualität, die Qualitätssicherung und –darstellung sowie für die Entwicklung eines einrichtungsinternen Qualitätsmanagements ambulant in BAnz veröffentlicht (Stand 22.12.2022)


Downloads für Mitglieder:

pdf 20230814 Entwurf MuG ambulant mit Markup (723 KB)

document 23 06 22 Anlage 3 Arbeitsentwurf MuG ambulant (66 KB)

 

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