Am 6. April 2023 sind die „Richtlinien zur Verlängerung des Prüfrhythmus bei guter Qualität und zur Veranlassung unangemeldeter Prüfungen in vollstationären Pflegeeinrichtungen (PruP-RiLi)“ in Kraft getreten. Sie lösen die Richtlinie des GKV-Spitzenverbandes vom 23. September 2019 ab, in der bereits Regelungen zur Durchführung von unangekündigten Regelprüfungen getroffen worden waren. Der Medizinische Dienst Bund hat die Richtlinien nun aufgrund der zwischenzeitlich gewonnenen Erkenntnisse zu Qualitätsprüfungen im vollstationären Bereich um die Kriterien zur Verlängerung des Prüfrhythmus auf höchstens zwei Jahre ergänzt:
§ 3 Verlängerung des Prüfrhythmus "Eine Regelprüfung in Pflegeeinrichtungen der vollstationären Langzeitpflege kann im Abstand von höchstens zwei Jahren durchgeführt werden, wenn:
Diese Regelung wird erstmalig für Prüfaufträge für das zweite Halbjahr 2023 umgesetzt (zur Umsetzung siehe Verlinkung: PruP-RiLi - Umsetzung des § 3 Verlängerung des Prüfrhythmus gemäß § 114c SGB XI (PruP-RiLi) ) Die Richtlinien gelten in vollstationären Pflegeeinrichtungen der Langzeitpflege einschließlich der Pflegeeinrichtungen mit sogenannten Kurzzeitpflegeplätzen. Die Richtlinien gelten nicht für vollstationäre Pflegeeinrichtungen, für die das Indikatorenverfahren gemäß Anlage 3 Kapitel 2.4.3 der Maßstäbe und Grundsätze zur Qualität nach § 113 SGB XI für die vollstationäre Pflege in der jeweils geltenden Fassung aufgrund von Ausschlussgründen keine Anwendung findet.
|
Tweet
Verknüpfte Artikel:
PruP-RiLi - Umsetzung des § 3 Verlängerung des Prüfrhythmus gemäß § 114c SGB XI (PruP-RiLi)
Downloads für Mitglieder: pdf 23 0411 PruP-RiLi (246 KB) pdf 23 0130 Entwurf PruP-RiLi 114c Verl Prüfrhtythmus (59 KB) |