Die Qualitätsprüfungs-Richtlinien sind nach § 115a Abs. 4 SGB XI an die seit 01.01.2016 geltenden Regelungen des SGB XI und nach § 115a Abs.5 SGB XI an die nach § 115a Abs.1 SGB XI übergeleiteten Pflege-Transparenzvereinbarungen bis zum 30.09.2016 anzupassen. Der GKV-Spitzenverband hat entsprechende Entwürfe vorgelegt und damit ein Beteiligungsverfahren eingeleitet. Der Entwurf sieht u.a. wesentliche Änderung bei den Prüfungen vor und neue Prüffragen eingearbeitet. Der Entwurf der QPR baut auf den geltenden Qualitätsprüfungs-Richtlinien vom 17.01.2014 auf (s. Artikel aus Jan 2014 Qualitätsprüfungs-Richtlinien nach § 114 SGB XI – QPR veröffentlicht ). Da gem. § 114a Abs. 7 SGB XI zukünftig die Richtlinien getrennt für die stationäre und die ambulante beschlossen werden, werden bereits im Zuge dieser Anpassung die beiden Bereiche in den QPR getrennt dargestellt (Teil 1 - Ambulante Pflege, Teil 2 -Stationäre Pflege). Die für Mitgliedsorganisationen hinterlegten Downloads enthalten alle Dokumente des Beteiligungsprozesses und aus den 18 Dateien sind zur Übersichtlichkeit zu zwei pdf-Dateien (ambulant und stationär) zusammengefasst worden. Die einzelnen Dokumente sind anhand der eingefügten pdf-Lesezeichen aufrufbar bzw. separierbar. Darin ist jeweils der QPR Entwurf und der QPR Entwurf im Änderungsmodus enthalten. s. 16-0727 QPR + Anlagen stationär Entwurf.pdf s. 16-0727 QPR + Anlagen ambulant - Entwurf.pdf Hinweis Gesamtstruktur der QPR: 1) Qualitätsprüfungs- Richtlinien Teil 1 - Ambulante Pflege · Anlage 1 zu Teil 1: Erhebungsbogen zur Prüfung der Qualität nach den § 114 ff SGB XI in der ambulanten Pflege · Anlage 2 zu Teil 1 : Prüfanleitung zum Erhebungsbogen zur Prüfung der Qualität nach den § 114 ff SGB XI in der ambulanten Pflege · Anlage 3 zu Teil 1: Struktur und Inhalte des Prüfberichts für die ambulante Pflege 2) Qualitätsprüfungs- Richtlinien Teil 2 - Stationäre Pflege · Anlage 1 zu Teil 2: Erhebungsbogen zur Prüfung der Qualität nach den § 114 ff SGB XI in der stationären Pflege · Anlage 2 zu Teil 2 : Prüfanleitung zum Erhebungsbogen zur Prüfung der Qualität nach den § 114 ff SGB XI in der stationären Pflege · Anlage 3 zu Teil 2: Struktur und Inhalte des Prüfberichts für die stationäre Pflege Hinweis Abrechnungsprüfungen ambulant: Unter Nummer 14 der Prüfanleitung zum Erhebungsbogen zur Prüfung der Qualität (Teil 1 - Anlage 2 ab Seite 100) sind die Änderungen zur Abrechnungsprüfung ambulant aufgenommen (u.a. vereinbarte und erbrachte Leistungen). Grundsätzlich sind die Verträge nach §§ 77, 89 SGB XI und 132a SGB V Grundlage der Prüfung. Gemäß den Richtlinien (Teil 1) werden Abrechnungsprüfungen (Nr.6 Absatz 4) in der ambulanten Pflege nun bei allen Regel- und Anlassprüfungen vorgenommen. Die Abrechnungsprüfung erfolgt für mindestens 7 Tage, davon nach Möglichkeit einschließlich eines Wochenendes oder zweier Feiertage. Weitere Einzelheiten hierzu s. Nr. 8 der QPR (Teil 1). Stellungnahme zum QPR-Entwurf Der Paritätische hat zusammen mit den in der BAGFW kooperierenden Verbänden am 19.08.2016 die als Download hinterlegte Stellungnahme zu den Entwürfen der geänderten QPR abgegeben (Beteiligungsverfahren nach § 115a Abs. 4 und 5 SGB XI zur Anpassung der Richtlinien über die Prüfung der in Pflegeeinrichtungen erbrachten Leistungen und deren Qualität - QPR). Insbesondere zu der Abrechnungsprüfung ambulant gibt es wesentliche Änderungen. s. 2016-08-18-Stellungnahme QPR fin.pdf
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