AK 67, FG stationär
Der Bundesrat übernimmt im Wesentlichen die vom Land Berlin angestoßene Initiative zur Änderung des SGB XII. Der Bundesrat hat in seiner 877. Sitzung am 26. 11. 2010 beschlossen, den vom Land Berlin formulierten und im Text modifizierten Antrag beim Deutschen Bundestag einzubringen. Der Gesetzentwurf ist als Drucksache 394/10 nebenstehend als Download hinterlegt. In Bezug auf den ursprünglich eingebrachten Text sind aber auch folgende signifikante Änderungen hervorzuheben: Im neu formulierten § 78 a (Qualitäts- und Wirtschaftlichkeitsprüfungen) ist die eindeutige Option formuliert, Kürzungsbeträge festzusetzen. Ein Einigungsversuch über die Schiedsstelle ist nicht mehr vorgesehen. Damit ist der unmittelbare Rechtsweg gegen entsprechende Entscheidungen offen. In § 79 entfallen einerseits bei Absatz 1; 4. die Regelungen zu Wirtschaftlichkeits- und Qualitätsprüfungen, dafür wird der Gliederungspunkt 4 mit einer neuen Aufgabe unterlegt, wonach es den Vereinbarungspartnern der Rahmenverträge auf Landesebene obliegt, „die Festlegung von Personalschlüsseln für das Personal im Sinne des § 76 Absatz 1 Satz 2" zu vereinbaren. Die vom Land Berlin in § 81 ebenfalls angeregte Erweiterung des Anwendungsbereiches auf „gemischte Einrichtungen" ist nicht im Text enthalten. |
verknüpfte Artikel: BR-Initiative des Landes Berlin zu Änderungen des SGB XII. Diskussionsstand
Downloads: pdf Bundesrat. Gesetzentwurf zur Änderung SGB XII. Drs 17/4405 vom 13.01.2011 (70.76 kB)
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Gesetzentwurf des Bundesrats zur Änderung des Zwölften Buches SGB
- Kategorie: Gesetze & Verordnungen
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