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Bundestagswahl 2017 - Wohnungslosen bleiben nur noch wenige Tage für den Eintrag in das Wählerverzeichnis

 

Damit wohnungslose Menschen ohne festen Wohnsitz ihr Wahlrecht wahrnehmen können, müssen sie bis zum 1. September ihren Antrag auf Eintragung in ein Wählerverzeichnis stellen. Die Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe (BAG W) hat mit beigefügter Pressemitteilung auf die in wenigen Tagen ablaufende Frist hingewiesen.

 

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pdf PM BAG W Wahlinformationen für Obdachlose zur BT Wahl 2017 (16 KB)

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