die Ausführungsvorschriften über die örtliche Zuständigkeit für die Leistungen der Sozialhilfe nach dem SGB XII sind neu gefasst worden und in Kraft getreten. Sie sind in Gänze zu finden unter: AV Zuständigkeit Soziales – AV ZustSoz |
Tweet
Verknüpfte Artikel:
Downloads für Mitglieder: |