Ergänzung 16.05.2023: Hinterlegt wurde die Stellungnahme des Paritätischen zum PflStudStG.
Hinterlegt wurde der Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung der hochschulischen Pflegeausbildung, zu Erleichterungen bei der Anerkennung ausländischer Abschlüsse in der Pflege und zur Änderung weiterer Vorschriften.
Vorgesehen sind wichtige Änderungen am Pflegeberufegesetz (PflBG), der Pflegeberufe-Ausbildungs- und -Prüfungsverordnung (PflAPrV) sowie der Pflegeberufe-Ausbildungsfinanzierungsverordnung (PflAFinV) vor. Mit dem Entwurf soll u.a. das Pflegestudium als duales Studium ausgestaltet und die Finanzierung des praktischen Teils der hochschulischen Pflegeausbildung durch Integration in das bestehende Finanzierungssystem der beruflichen Pflegeausbildung sowie eine angemessene Vergütung der Studierenden in der Pflege für die gesamte Dauer des Studiums, die ebenfalls über die Ausgleichsfonds in den Ländern finanziert wird, geregelt werden. Durch den Entwurf soll zudem eine Vereinheitlichung und Vereinfachung der Anerkennungsverfahren für ausländische Pflegefachkräfte erfolgen, insbesondere durch bundesrechtliche Regelung des Umfangs und der erforderlichen Formerfordernisse der insoweit vorzulegenden Unterlagen sowie der Etablierung der Möglichkeit eines Verzichts auf eine umfassende Gleichwertigkeitsprüfung zugunsten einer Kenntnisprüfung oder eines Anpassungslehrgangs. Daneben sollen die rechtlichen Rahmenbedingungen der beruflichen Pflegeausbildungen an aktuelle Entwicklungen, z.B. im Bereich der Digitalisierung, angepasst werden. Der Paritätische hat dazu bereits einige Forderungen zusammengestellt, die in die Stellungnahme mit einfließen werden. Dazu gehören z.B. folgende Punkte:
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Downloads für Mitglieder: pdf 2023 04 05 Ref Entwurf PflStudStG (1.50 MB) pdf 2023 04 05 Anschreiben Verbände Ref E PflStudStG (165 KB)
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