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HPG/§132g SGB V Berlin - Vergütungsvereinbarung 2024 nach § 132g SGB V zur gesundheitlichen Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase im Land Berlin

Am 05.10.23 wurde die Fortschreibung der Pauschalen für das Jahr 2024 gem. Anlage C zur Vergütungsvereinbarung gemäß § 14 Abs. 1 der Vereinbarung nach § 132g Abs. 3 SGB V über Inhalte und Anforderungen der gesundheitlichen Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase verhandelt (15,36 Euro / Leistungsberechtigten). Zu den Details s. nebenstehende Downloads und Protokoll der Fachgruppe Oktober 2024.

 

 

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pdf 23 1128 GvP 132g SGB V Anlage C Vergütung teilunterschrieben (140 KB)

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