Am 12.10.22 wurde die Fortschreibung der Pauschalen für das Jahr 2023 gem. Anlage C zur Vergütungsvereinbarung gemäß § 14 Abs. 1 der Vereinbarung nach § 132g Abs. 3 SGB V über Inhalte und Anforderungen der gesundheitlichen Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase verhandelt auf 14,74 Euro verhandelt und geeint (s. nebenstehende Downloads und Kurzzusammenfassungen).
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