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§ 64d SGB V - Rahmenvertrag zu Modellvorhaben nach § 64d SGB V zur Kompetenzerweiterung für Pflegefachpersonen und Fachtag BAGFW

Zum 1. Juli 2022 wurde vom Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen (GKV-SV), den Trägervereinigungen auf Bundesebene und Kassenärztlichen Bundesvereinigungnach (KBV) nach § 64d SGB V ein Rahmenvertrag zur Durchführung von Modellvorhaben zur Übertragung ärztlicher Tätigkeiten bzw. zur selbständigen Ausübung von Heilkunde durch Pflegefachkräfte beschlossen wurde. Dieser Schritt folgt den Vorgaben des Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz (GVWG - 2021) und der Konzertierten Aktion Pflege, durch die die Kompetenzen von Pflegefachkräften gestärkt werden sollen.

Damit sind die Rahmenbedingungen für Modellvorhaben auf Bundesebene geschaffen worden. In jedem Bundesland soll mindestens 1 Modellvorhaben durchgeführt werden. Um die Umsetzung zu erleichtern, sollen in einem ersten Schritt Modellvorhaben in den Bereichen von drei Wahlmodulen (von insgesamt 8 Wahlmodulen) durchgeführt werden: Wundversorgung, Diabetes I und II sowie Demenz. Die Modellvorhaben sollen laut Gesetzgeber am 1.1.2023 starten. Um den Prozess ambitioniert voranzutreiben, müssen nun etliche Schritte getan werden, angefangen von der Ausbildung in den Wahlmodulen bis hin zur Vereinbarung von Verträgen auf Landesebene.

Die in der BAGFW zusammengeschlossenen Verbände führen am 22. August 2022 eine Online-Fachveranstaltung zu den Modellvorhaben nach § 64d SGB V durch. 

 

 

 

Verknüpfte Artikel:

PflBG - BIBB: Neun Module mit Begründungsrahmen für den Erwerb erweiterter heilkundlicher Kompetenzen (genehmigte Vorabfassung; Stand Nov. 2021, ergänzt am 28.04.2022)


Downloads für Mitglieder:

pdf Rahmenvertrag 64d Sozialgesetzbuch V (1.77 MB)

 

pdf 22 0822 BAGFW FT 64d Programm Stand 15062022 (199 KB)

 

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