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Gesamtversorgungsvertrag nach § 72 Absatz 2 SGB XI - auch für die ambulante Pflege

FG stationär

Die AG der Pflegekassenverbände in Berlin hat kurzfristig eine aktualisierte Fassung eines Gesamtversorgungsvertrages zur Verfügung gestellt. Es handelt sich um das bereits bekannte Vertragsmuster, erweitert um das Leistungsfeld 'ambulante Pflege' gem. § 36 SGB XI. Eine gemeinsame Bewertung der Vertragsparteien gibt es zu dieser erweiterten Fassung noch nicht. Es kann jedoch angenommen werden, dass die Gesamtversorgungsverträge in dieser hier für die Paritätischen MO'en abrufbar gemachten Fassung in der Praxis bereits Anwendung finden.


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Gesamtversorgungsvertrag nach § 72 Absatz 2 SGB XI. Abschließende Textfassung

 

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