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BSG-Urteil zur Finanzierung der 24-Stunden-Intensivpflege

FG stationär

 

Der Paritätische Gesamtverband verweist auf ein Interessantes BSG-Urteil, das zunächst für das ambulante Leistungsfeld relevant ist, aber wegen der Entwicklungen hinsichtlich der Leistungsansprüche auf SGB V - Leistungen in stationären Pflegeeinrichtungen vielleicht auch mittelbar Signalwirkungen für das stationäre Leistungsgeschehen haben kann. Da eine BSG-Information zum Urteil noch nicht vorliegt, liefert der Gesamtverband eine alternative Grundinformation auf, die für die Paritätischen Mitglieder nebenstehend abrufbar hinterlegt ist

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pdf Ambulante-Intensivpflege. BSG regelt Finanzierungsfragen (16.02 kB)


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