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Betriebsnotwendiger Investitionsaufwand in stationären Pflegeeinrichtungen in Berlin

FG StatPflegVers

 

Bezogen auf die Diskussion der letzten Fachgruppe zur Rechtmäßigkeit "gedeckelter Investitionsaufwendungen" wurde auf ein LSG-Urteil aus dem Jahre 2008 hingewiesen. Um die "Quellenrecherche" in zahlreichen Einzelfällen zu vermeiden, ist nebenstehend als Download noch einmal das LSG-Urteil Berlin-Brandenburg vom 6.11.2008 hinterlegt. Hier wird unter anderem festgestellt, dass die in der Pflegeeinrichtungsförderungsverordnung festgeschriebene Obergrenze bei der Berechnung der betriebsnotwendigen Investitionsaufwendungen nicht von der einschlägigen Verordnungsermächtigung des Landes gedeckt ist.

Das Urteil ist inzwischen auch rechtskräftig geworden, da das Land Berlin eine Nichtzulassungsbeschwerde nicht weiter verfolgt hatte.

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pdf LSG Berlin-Brandenburg. Urteil Investkosten Pflegeeinrichtung (38.78 kB)

 

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