logo

Urteil Bundessozialgericht zur Hilfe zur Pflege bei Höherstufung

Das Bundessozialgericht (BSG) hat in seinem Urteil vom 02.02.2012 - B 8 SO 5/10 R entschieden, dass der Sozialhilfeträger, der grundsätzlich vom Hilfebedarf zur Pflege weiß, ab Höherstufung die entsprechend erhöhten Leistungen schuldet. Auf den Zeitpunkt der Kenntnisnahme der Höherstufung komme es hingegen nicht an. Das Urteil wurde in der Zeitschrift "Fürsorgerechtliche Entscheidungen (FEVS)“ Nr. 64/2013 zusammenfassend dargestellt.

verknüpfte Artikel:

 

 

Downloads:

 

 

Downloads für Mitglieder:

  pdf  HilfePflegeHoeherstufung

 

 

Diese Webseite nutzt Cookies aus technischen Gründen, um Funktionen der Webseiten zu gewährleisten. Indem Sie weiter auf dieser Webseite navigieren erklären Sie sich mit der Verwendung der Cookies einverstanden.

Wir wollen #berlinbessermachen – gemeinsam mit Ihnen! POSITIONEN des Paritätischen Wohlfahrtsverbands Berlin für ein soziales Berlin

www.wir-sind-paritaet.de

Landesseniorenbeirat Berlin

 

Ein Projekt des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes Berlin e.V.  (c) 2023

Impressum | Datenschutz | Kontakt | Sitemap

Diese Webseite nutzt Cookies aus technischen Gründen um Funktionen der Webseiten zu gewährleisten. Indem Sie weiter auf dieser Webseite navigieren erklären Sie sich mit der Verwendung der Cookies einverstanden.