Am 05.11.2026 fand die erste Lesung des Entwurfs des Pflegeneuordnungsgesetz im Deutschen Bundestag statt. Diese kann in der Mediathek des Bundestages nachgesehen werden: https://www.bundestag.de/mediathek/video?videoid=7667065
Die Geschäftsführung des Paritätischen Katja Kipping hat dazu folgende Pressemitteilung veröffentlicht:
"Pflegeneuordnungsgesetz – Wer bei der häuslichen Pflege spart, sägt an dem Ast, auf dem das Pflegesystem sitzt
Der Paritätische Wohlfahrtsverband ruft die Bundestagsabgeordneten dazu auf, die geplanten Kürzungen beim Entlastungsbetrag und bei der Verhinderungspflege zurückzunehmen: Wer bei der häuslichen Pflege spart, sägt an dem Ast, auf dem das Pflegesystem sitzt.
86 Prozent der Menschen mit Pflegebedarf werden zu Hause versorgt. Ausgerechnet bei den Leistungen, die das mit ermöglichen, drohen mit dem Pflegeneuordnungsgesetz harte Einschnitte.
Die Verhinderungspflege verschafft pflegenden Angehörigen kleine Auszeiten für Termine oder um einmal selbst durchzuatmen.
Der Entlastungsbetrag ist für niedrigschwellige Betreuungs- und Serviceleistungen gedacht, die unter anderem an Pflegedienste übertragen werden. Oder die Mittel werden eingesetzt, um Eigenanteile in der Tagespflege zu senken. Dies erleichtert den Verbleib in der eigenen Wohnung. Nun soll der Entlastungsbetrag in ein Sozialraumbudget mit limitierten Einsatzmöglichkeiten überführt werden und für Menschen mit Pflegegrad 1 soll er ganz wegfallen.
Das beeinträchtigt die Versorgungssicherheit und auch die Versorgung von pflegebedürftigen Menschen mit Behinderungen. Strukturen des häusliche Pflegesettings, ambulante Pflegedienste, die Tagespflege sowie familienentlastender Dienste leisten heute einen großen Teil dieser Unterstützung. Diese Dienste haben ihren Personalbestand auf die Nachfrage und Auftragslage ausgerichtet. Ihnen drohen nun wirtschaftliche Schwierigkeiten und Entlassungen, und das ohne Vorlauf: Zwischen Verabschiedung und Inkrafttreten des Gesetzes am 1. Januar 2027 bleibt schließlich kaum Zeit.
Dass der bisherige Gesetzentwurf nicht einmal längere Übergangsfristen vorsieht, ist Ausdruck großer Praxisferne. Der Entwurf blendet die Realität von Familien und sozialen Diensten aus.“
Der Entwurf sowie die beiden Änderungsanträge der Fraktion die Linke zu „Verhinderungspflege erhalten und stärken – Vertraute Pflege sichern, Angehörige entlasten“ sowie „Alltagshilfen sichern statt Leistungen kürzen – Umwandlungsanspruch und Entlastungsbetrag erhalten“ finden Interessierte im Downloadbereich hinterlegt.
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Downloads für Mitglieder:
pdf 26 1102_Gesetzentwurf_PNOG_21-8869 (3.86 MB)


Landesseniorenbeirat Berlin


