Der Deutsche Bundestag hat am 15. Oktober 2026 das Gesetz zur Reform der Notfallversorgung beschlossen. Patientinnen und Patienten sollen in Akut- und Notfällen künftig gezielter an die richtige Versorgungsstelle gelangen und Notaufnahmen sowie Rettungsdienst entlastet werden.
Das Gesetz zur Reform der Notfallversorgung ist nun in 2./3. Lesung mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen beschlossen. Der zweite Durchgang im Bundesrat steht noch auch. Das Inkrafttreten ist für das Jahr 2027 vorgesehen.
Der Paritätische Gesamtverband hatte sich bereits im Dezember 2025 mit einer Stellungnahme zum Referentenentwurf positioniert. Die im Downloadbereich hinterlegte Einordnung gleicht diese Positionierung mit dem nun beschlossenen Gesetz ab.
Verlinkung: Schlussberatung zur Notfallreform im Gesundheitsausschuss
Downloads für Mitglieder:
pdf Fachinformation des Paritätischen zum Gesetz zur Reform der Notfallversorgung (43 KB)
pdf Gesetzentwurf Reform der Notfallversorgung (1.74 MB)
pdf 25 1204 SteNa RefE Notfallref Parität (173 KB)


Landesseniorenbeirat Berlin


