Das Bundeskabinett hat am 15. Juli 2026 den Entwurf eines Gesetzes für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG) beschlossen. Ziel des Gesetzes ist es, die Möglichkeiten der Digitalisierung für Versicherte und Leistungserbringer stärker in die Versorgung zu bringen und die Möglichkeiten zur Nutzung von Gesundheitsdaten für Forschung, Innovation und Versorgung weiter zu verbessern. Dieses Gesetz hat insbesondere zum Ziel:
- wesentliche technische Voraussetzungen für die Vorbereitung eines digital gestützten Primärversorgungssystems zu schaffen,
- Gesundheitsdaten für Versorgung, Forschung und für die Verbesserung unseres Gesundheitssystems nutzbar zu machen,
- die innovative Nutzung der bei den Kranken- und Pflegekassen vorliegenden Daten im Interesse der Versicherten flexibel und rechtssicher zu stärken,
- die Verordnung (EU) 2025/327 in Deutschland unbürokratisch, fristgerecht und innovationsfördernd durchzuführen,
- in Deutschland ein europäisch anschlussfähiges und vernetztes Gesundheitsdatenökosystem aufzubauen,
- den Interoperabilitätsprozess im Gesundheitswesen und in der Pflege stringent und sektorübergreifend weiterzuentwickeln,
- die ePA für versorgungsrelevante Zwecke weiterzuentwickeln, um eine bestmögliche und praktikable Nutzung der ePA zu gewährleisten,
- den Wettbewerb um Anwendungen, die für Versicherte unterschiedlicher Digitalkompetenz und bis ins hohe Alter gut zu bedienen und nutzstiftend sind, zu stärken sowie die Förderung von Innovationen innerhalb der ePA,
- die Betriebsstabilität der Telematikinfrastruktur zu verbessern, und
- die Digitalisierung der Kommunikation zwischen Leistungserbringenden im Gesundheitswesen und in der Pflege weiter voranzutreiben.
Eine detaillierte Auflistung der zentralen Punkte findet sich auf der Webseite des BMG: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/presse/pressemitteilungen/kabinett-beschliesst-gedig-pm-15-07-2026
Mit ihrer Stellungnahme zum Referentenentwurf des GeDIG im Mai betonte die BAGFW die Chancen digitaler Innovationen für Versorgung und Prävention. Zugleich macht sie deutlich, dass eine zukunftsfähige Ausgestaltung nur gelingt, wenn Barrierefreiheit, informationelle Selbstbestimmung, pflegerische Versorgung und verlässliche digitale Strukturen konsequent mitgedacht werden.
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