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GVWG / Tarif - Stand Entwicklung §72 Abs.3e (22.09.2021)

Obwohl zahlreiche Fragen für die Verfahren offen sind, verschicken die AOK Nordost und die AOK Sachsen- Anhalt die nebenstehende Datei.

Die AOKen Gemeinschaft hat einen gemeinsamen Homepagetext erstellt (Link s. Datei). Dort sind z.B. Infos zum gesetzlichen Auftrag insbesondere auch zum Thema "Richtlinien zur Prüfung der Wirtschaftlichkeit der Höhe der Entlohnung des Pflege- und Betreuungspersonals eingestellt.

Weitere Informationen: https://www.aok.de/gp/pflegekraefte/tarifliche-entlohnung-von-pflegepersonal

 

 

Verknüpfte Artikel:

GVWG - Fachinformation "Wie können Einrichtungen Tarifverträge für sich zur Anwendung bringen?" ;

GVWG / Pflegereformgesetz - Präsentation der Paritätischen Tarifgemeinschaft zum Fachtag "Pflegereform und was nun?" vom 10.08.2021

Downloads für Mitglieder:

21 0922 AOK Sachsen Anhalt Informationen zur Meldepflicht Tarifanwendung

 

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