Am 31.08.21 informiert der GKV über die mit dem BMG abgestimmten aktualisierten FAQs zum Stellenprogramm nach § 8 Abs. 6 SGB XI. Zur besseren Nachvollziehbarkeit der Änderungen gegenüber der bisherigen Version aus dem Jahr 2019 (vgl. nebenstehend verlinkte Artikel) steht ergänzend ein Dokument im Änderungsmodus zur Verfügung. Die Anpassung beinhaltet diverse redaktionelle Änderungen. In Ziffer 20 und weiteren Ziffern wird eine Doppelfinanzierung der Zuschläge aus § 8 Absatz 6 SGB XI und den Vergütungszuschlägen nach § 84 Abs. 9 i. V. m. § 85 Abs. 9 SGB XI ausgeschlossen. In der Hauptsache sind die Fragen Nr. 50 und 51 neu hinzugekommen. |
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