Am 04.05.2021 hat das BMG kurzfristig über pflegerelevanten Änderungsanträgen des SGB V und SGB XI zum Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz - GVWG) informiert (s. Fachinformation). Der Paritätische hat am 07.05.2021 zu diesen pflegerelevanten Änderungsanträgen des SGB V und SGB XI Stellung genommen. Die meisten Regelungen entstammen einem Arbeitsentwurf für eine Pflegereform, der im März 2021 publik gemacht wurde (s. Pflegereformgesetz - Arbeitsentwurf eines Gesetzes zur Reform der Pflegeversicherung (Pflegereformgesetz) ). Ein eigenständiges Pflegereformgesetz und die Vorlage eines Referentenentwurfs und somit eine tatsächliche Übersetzung von Bundesgesundheitsminister Spahn legt Eckpunkte zur nächsten großen Pflegereform 2021 vor bleibt somit aus. Es wird ferner nicht abschließend deutlich, ob die Änderungsanträge in den wesentlichen Teilen überhaupt unter den Koalitionspartnern geeint sind. Das Vorgehen wird aus Sicht des Paritätischen dem Stellenwert der großen Reformthemen in der Pflege nicht gerecht.
|
Tweet
Verknüpfte Artikel: Bundesgesundheitsminister Spahn legt Eckpunkte zur nächsten großen Pflegereform 2021 vor (11/2020) Downloads für Mitglieder: 21 0510 MiniPRef Überblick DPW pdf 21 0507 MiniPRef SN ÄA GVWG Paritaet fin1 (255 KB) pdf 21 0504 DPW adhoc FI GVWG ÄA Pflegereform (917 KB) |