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PflegeV - BMG-Dynamisierungsbericht 2020 vom 9.12.2020 nach §30 Absatz 1 SGB XI (Anhebung der Pflegeleistungen)

Mit einem kurzen Bericht der Bundesregierung über die Dynamisierung der Leistungen der Pflegeversicherung vom 9.12.2020 wird eine Begründung zur Anhebung der Pflegeleistungen um 5 Prozent in Aussicht gestellt.

Hintergrund: Nach § 30 Absatz 1 Satz 1 und 4 SGB XI hat die Bundesregierung alle drei Jahre, erneut im Jahr 2020, den gesetzgebenden Körperschaften des Bundes einen Bericht über die Notwendigkeit und Höhe einer Anpassung der Leistungen der Pflegeversicherung vorzulegen.

 

 

 

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20 1209 Bundestag SGB XI Dynamisierung der Leistungen der Pflegeversicherung

 

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