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Masernschutzgesetz - FAQ vom BMG

Das Masernschutzgesetz wurde vom Bundestag verabschiedet und der Bundesrat hat bereits zugestimmt. Das Gesetz tritt am 1. März 2020 Inkraft. Der Termin für die Umsetzung der Nachweispflichten  ist der 31.07.2021.

Das Masernschutzgesetz betrifft Regelungen des Nachweises eines Masernimpfschutzes von Kindern und Jugendlichen in Bezug auf Kindertagesbetreuung, Kindertagespflege, Schule und Hort sowie den Nachweis eines Masernimpfschutzes von Arbeitnehmer*innen für die benannten Gemeinschaftseinrichtungen, Heime, Einrichtungen gemäß §23 Abs.3 S.1 und §36 Abs.1 Nr.4 Infektionsschutzgesetz.

Betroffen werden also voraussichtlich die Bereiche sein, die mit Kindern und Jugendlichen in Bezug auf benannte Gemeinschaftseinrichtungen arbeiten (Kinder- und Jugendhilfe, Behindertenhilfe und Flüchtlingsbereich).

Unter die betroffenen Gesundheitseinrichtungen, die in § 23 Abs. 3 Satz 1 IfSG genannt sind und den Bereich der Altenhilfe und Pflege betreffen, fallen ambulante Pflegedienste, die ambulante Intensivpflege in Einrichtungen, Wohngruppen oder sonstigen gemeinschaftlichen Wohnformen erbringen.

Darüber hinaus werden voraussichtlich auch Pflege-Auszubildende von dem Gesetz betroffen sein, da diese ebenfalls Einsätze in den betroffenen Gesundheitseinrichtungen absolvieren werden.

Der Paritätische Gesamtverband plant derzeit eigene Informationen zusammenzustellen und will diese ca. ab Mitte Februar online zur Verfügung stellen, auch wenn nicht alle Rechtsfragen bis zum 01.03.2020 geklärt  werden können. 

Als eine erste Information aus dem Bundesministerium für Gesundheit im Downloadbereich hinterlegt: Die FAQs zum Masernschutzgesetz, die allerdings zum Teil vage bei der Benennung von Gemeinschaftseinrichtungen bleiben, weil sie sich nur auf Gesundheitseinrichtungen beziehen. 

 

 

Verknüpfte Artikel:

Masernschutzgesetz - Bundesgesundheitsministerium legt Fragenkatalog zum Masernschutzgesetz für die Bundesländer vor


Downloads für Mitglieder:

pdf 19-1211 Schreiben Staatssekretär Dr Thomas Steffen Gesetz für den Schutz vor Masern und zur Stärkung der Impfprävention (137 KB)

pdf 19-1211 FAQ: Anlage zum Schreiben von Staatssekretär Dr Thomas Steffen (312 KB)

 

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