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GKV-FKG - Stellungnahme des Paritätischen und der BAGFW zum Gesetzentwurf für einen fairen Kassenwettbewerb in der gesetzlichen Krankenversicherung (Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz – GKV-FKG)

Der Paritätische Gesamtverband nimmt Stellung zum Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz (FKG). Der Verband fordert den Gesetzgeber auf, die Berücksichtigung von Tarifsteigerungen sektorübergreifend in den Blick zu nehmen. Die im Gesetz vorgesehenen Regelungen würden eine Abwanderung von Pflegekräften in den stationären Bereich begünstigen. Beim Aufbau der Vertragstransparenzstelle gilt es Informationen zu integrieren, die Patientinnen und Patienten ermöglichen, sich über Versorgungsverträge zu informieren.

Der Paritätische Gesamtverband hat mit Blick auf die bevorstehende Bundestagsanhörung am 18.12.2019 zum FKG gemeinsam mit der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW) und darüber hinaus auch einzelverbandlich Stellung genommen. Hierbei wird u. a. gefordert:

  • Tarifsteigerungen in der Pflege sektorübergreifend in den Blick zu nehmen.
  • An der bisherigen kassenartenbezogenen Haftungssystematik innerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung festzuhalten.
  • Keine weiteren Regelungen vorzusehen, die eine Berücksichtigung von Diagnosen in Versorgungsverträgen verhindern würden.
  • Beim Aufbau der Vertragstransparenzstelle relevante Informationen für Patientinnen und Patienten mit aufzunehmen.
  • Ein Gutachten in Auftrag zu geben, dass prüft wie der Morbi RSA modifiziert werden kann, damit er nicht mehr den Anreiz der Krankenkassen Präventionsmaßnahmen durchzuführen, untergräbt. Hierzu könnte gemäß dem Vorschlag der Monopolkommission geprüft werden, ob ein Korrekturfaktor auf Basis einer Inzidenzrate hierfür geeignet sein könnte.
     

Die BAGFW-Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes für einen fairen Kassenwettbewerb in der gesetzlichen Krankenversicherung (Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz – GKV-FKG) ist nebenstehend als Download hinterlegt. Insbesondere die Ausführungen zum Risikostrukturausgleich und zur Streichung der Erwerbsminderungsgruppen (§§ 266 Absatz 2 SGB V, 267 Absatz 1, § 2 Absatz 1 RSAV) sind von Bedeutung. Eine ersatzlose Streichung der Erwerbsminderungsgruppen in der Risikostruktur-Ausgleichsverordnung GE wird von den Verbänden der Freien Wohlfahrtspflege nicht unterstützt. Für die Pflege sind die kurzen Ausführungen zu Artikel 7: Änderungen des Krankenhausentgeltgesetzes Tarifsteigerungen in der Pflege (§ 8 des Krankenhausentgeltgesetzes), S. 12 ff. relevant:

Auszug BAGFW:

„... Deshalb ist aus unserer Sicht eine Finanzierungsregelung analog des Ausgleichs für Tarifsteigerungen im Krankenhaus auch für Einrichtungen der Langzeitpflege sowie für Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen erforderlich. Zur Finanzierung der Tarifsteigerungen innerhalb der pflegerischen Versorgung außerhalb des Krankenhauses schlagen wir eine Auflösung oder Umwidmung des Pflegevorsorgefonds vor. Der Fonds verfügt mit 3,7 Mrd. € über ausreichende Mittel, um die Zusatzkosten für einen Umstellungszeitraum zu refinanzieren. So können tarifliche Steigerungen bzw. Steigerung tarifähnlicher Bezahlung vollständig refinanziert werden“

Eine öffentliche Anhörung im BT-Ausschuss für Gesundheit erfolgt am 18.12.2019.
 

Nachrichtlich Beispielhinweise zur Gesamtdiskussion:

 

Verknüpfte Artikel:

GKV-FKG - Kabinettsentwurf für ein Faire-Kassenwettbewerb-Gesetz und BAGFW Stellungnahme ...

Downloads für Mitglieder:

pdf 19 1212 GKV FKG Parität Stellungnahme FKG Parität (97 KB)

pdf 19 1212 GKV FKG BAGFW Stellungnahme Fairer Kassenwettbewerb BAGFW (155 KB)

pdf 19 1001 GKV FKG Kabinettvorlage RSA Kassenwettbewerb 1915024 (1.14 MB)

 

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